Minijobs und Minijobber
Die Zahl der Minijobber in Deutschland ist bis Ende September 2010 auf 7,3 Millionen angewachsen. Das sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 1,6 Millionen mehr 400-Euro-Stellen als 2003.
So eine von vielen Pressemeldungen der vergangenen Tage. Generell zähle ich mich, rein beruflich, zu den Gegner von Minijobber. Gerade als Dienstleister im Gebäudereiniger-Handwerk sehe ich diese Art von Beschäftigung als kritisch. Daher hat mich eine Pressemeldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks begeistert.
Hier die Meldung im originalen Wortlaut:
Gebäudereiniger-Handwerk: Anteil der Minijobs weiter reduziert
Bonn, 27.04.2011. Um mehr als drei Prozent ist die Zahl der Minijobber im Gebäudereiniger-Handwerk im letzten Jahr gesunken. Bundesweit boomen diese Beschäftigungsverhältnisse dagegen. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ende September 2010 waren es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,3 Millionen Beschäftigte, im Bereich Reinigung waren es rund 460 Tausend.
„Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind durchaus auch kritisch zu sehen“, betonte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart. Verständlicherweise seien die Minijobs aus Arbeitnehmersicht äußerst reizvoll, da der Lohn brutto für netto ausbezahlt werde. „Genau damit werden aber falsche Anreize geschaffen und die Rekrutierung von Personal für größere Teilzeiteinheiten, die wir dringender benötigen, wird enorm erschwert.“ Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seien extrem unflexibel, da streng darauf geachtet werden müsse, dass die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werde. Kurzfristige Aufträge oder spontane Auftragsausweitungen, wie sie im Dienstleistungsbereich gang und gäbe seien, können mit geringfügig beschäftigtem Personal deshalb nicht bewältigt werden. „Wir brauchen Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen, geregelten Urlaubsansprüchen und Tariflöhnen – und genau dies bietet die Gebäudereiniger-Branche ihren bundesweit mehr als 900.000 Beschäftigten.“ Der Verband fordere bereits seit Jahren, die sogenannten Minijobs völlig abzuschaffen.
Bungart befürchtet, dass vielen Minijobbern trotz gesetzlicher Regelungen Ansprüche vorenthalten werden. Im Gebäudereiniger-Handwerk dagegen werde bereits seit vielen Jahren die Einhaltung der Stundenlöhne und Tarifverträge durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls regelmäßig überprüft. Der Mindestlohn für un- bzw. angelernte Arbeitskräfte beträgt im Westen zurzeit 8,55 €, im Osten 7,00 €. „Wir unterstützen diese Kontrollen, denn sie helfen nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Branche.“
Quelle: www.gebaeudereiniger.de.