Einigung bei Tarifverhandlungen
Die 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland bekommen ab dem nächsten Jahr mehr Lohn. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks einigte sich mit der IG BAU am frühen Freitagmorgen in Frankfurt (Main) nach 18-stündigen Verhandlungen auf einen neuen Lohntarifvertrag. Er tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt zwei Jahre. Die Lohnerhöhung in Lohngruppe 1 erfolgt in diesem Zeitraum in zwei Stufen i.H.v. 2,62 und 2,04 Prozent im Tarifgebiet West und 2,35 und 4,02 Prozent im Tarifgebiet Ost.
Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten ab der zweiten Stufe damit 10 Euro je Stunde und damit 1,50 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Die Beschäftigten in Ostdeutschland erhalten mit der zweiten Stufe 9,05 Euro pro Stunde.
So die Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.
Die IGBAU meldet:
Gebäudereiniger knacken10-Euro-Lohnmarke
Die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erhalten ab kommenden Jahr mehr Geld. Nach mehr als 18 Stunden intensiver Verhandlungen einigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am frühen Freitagmorgen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf ein Ergebnis. „Wir haben endlich die zehn Euro pro Stunde erreicht und damit einen wirklich wichtigen Durchbruch erzielt“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux.
Quelle: igbau.de
Was heißt das aktuell?
Die Eckpunkte werden der Großen Tarifkommission innerhalb der Erklärungsfrist bis zum 15.11.2015 zur Abstimmung vorgelegt.
Voraussetzung für das Inkrafttreten ist wieder die Bestätigung des Mindestlohns nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz durch das Bundesarbeitsministerium. Der Antrag wird nach Zustimmung der Großen Tarifkommission zeitnah gestellt.
Im einzelnen wurden für die gewerblichen Arbeitnehmer in Westdeutschland folgende Löhne vereinbart.
Lohngruppe | ab 01.01.2016 | ab 01.01.2017 |
1 | 9,80 | 10,00 |
2 | 10,43 | 10,64 |
3 | 11,07 | 11,96 |
4 | 11,72 | 11,96 |
6 | 12,98 | 13,25 |
7 | 14,38 | 14,67 |
8 | 15,60 | 15,92 |
9 | 16,57 | 16,91 |
Für das Tarifgebiet Ost:
Lohngruppe | ab 01.01.2016 | ab 01.01.2017 |
1 | 8,70 | 9,05 |
2 | 9,18 | 9,58 |
3 | 9,74 | 10,17 |
4 | 10,31 | 10,76 |
6 | 11,10 | 11,53 |
7 | 12,37 | 12,76 |
8 | 13,42 | 13,85 |
9 | 14,25 | 14,71 |
Die Auszubildenden-Vergütungen wurden wie folgt vereinbart:
West | Ost | |||
Ausbildungsjahr | ab 01.01.2016 | ab 01.01.2017 | ab 01.01.2016 | ab 01.01.2017 |
1 | 650 | 670 | 585 | 605 |
2 | 790 | 815 | 715 | 735 |
3 | 925 | 950 | 835 | 855 |
Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages endet am 31.12.2017. Der Lohntarifvertrag kann erstmals zum 31. Oktober 2017 gekündigt werden.
Wenn alles seinen Gang geht, sollten die neuen Tariflöhne zum 01.01.2016 gültig sein. Eine Sicherheit dazu, gibt es jedoch nicht.
Die 10,00 € Marke, für eine Reinigungskraft pro Stunde in der Unterhaltsreinigung, wird frühestens zum 01.01.2017 geknackt.
Wer bleibt auf der Strecke?
Nicht Bestandteil der Tarifverhandlungen war wieder mal augenscheinlich ein Tariflohn für Angestellte im Gebäudereiniger Handwerk. Hier fehlt seit über zehn Jahren, nicht nur ein Tariflohnvertrag, sondern auch ein Rahmentarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger Handwerk. Der letzte Tarif- und Rahmentarifvertrag lief am 31.12.2004 aus.
Technische Angestellte im Bereich der Objektleitung, also mit Personalverantwortung, die nicht selten mehr als 12 Stunden am Tag unterwegs sind, verdienen zum Teil deutlich weniger als ein Glasreiniger (Lohngruppe 6) der Vollzeit beschäftigt ist.
Der fehlende Tarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk ist, aus meiner Sicht, immer noch Schuld an dem Preisverfall und Druck in unserer Branche. Dies ist nicht nur bedauerlich, sondern auch als sehr kritisch zu bewerten.