Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk unterbrochen

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat am 19. Mai 2009 die laufenden Tarifverhandlungen über einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag, Lohntarifvertrag und Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk unterbrochen.

Als realistische Antwort auf die –angesichts der wirtschaftlichen Situation- völlig überzogene Forderung der IG BAU in Höhe von 8,7 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten hat der Bundesinnungsverband für die gewerblich Beschäftigten eine Lohnerhöhung von 2,5 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten sowie zusätzlich einen Einstieg in die Angleichung der Ostlöhne an die Westlöhne angeboten.


Ohne auf diese Angebote näher einzugehen, forderte die IG BAU als zwingende Voraussetzung für weitere Verhandlungen den bundesweiten Abschluss eines Entgelt- und Rahmentarifvertrages für die Angestellten im Gebäudereiniger-Handwerk. Dieser Forderung kann der Bundesinnungsverband nicht entsprechen, da die Verhandlungshoheit für Angestellten-Tarifverträge satzungsgemäß bei den Innungen und Landesverbänden liegt, wie in vielen Wirtschaftsbereichen üblich.

Der Bundesinnungsverband bedauert diese Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die betroffenen 860.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gebäudereiniger-Handwerk sehr. Er hat seine deutliche Bereitschaft signalisiert, die Tarifverhandlungen umgehend fortzusetzen, wenn die IG BAU die satzungsgemäßen Verhandlungshoheiten respektiert und bereit ist, sich ohne Vorbedingungen auf die eigentlichen Entgelttarifgespräche zu konzentrieren.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de