Eine Toilettenfrau ist keine Putzfrau
Nur eine Toilettenfrau, die tatsächlich auch den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Reinigungsarbeiten zubringt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn als Putzfrau. Das hat jetzt das Hamburger Arbeitsgericht entschieden.
Quelle: www.sueddeutsche.de
Aus meiner Sicht ein nicht akzeptables Urteil. Mit diesem Urteil wird der Toiletten-Mafia in Deutschland Tor und Tür geöffnet. Nun kann man mit entsprechendem Gewerbe den Toilettenservice mit Dupinglöhnen entlohnen. Das Ganze mit einem richterlichen Urteil.
Gebäudereiniger die diesen Service anbieten, müssen sich einem Wettbewerb stellen, den sie schon verloren haben. Es sei denn sie unterwandern das Entsendegesetz und das bestehende Tarifrecht. Denn als Gebäudereinigung muss man der Toilettenfrau den derzeitigen Mindestlohn von 9,00 € (West) bzw. 7,56 (Ost) bezahlen.