Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarif­vertrages 2014/2015 im Gebäudereiniger-Handwerk

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2013 auf seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen den neuen Mindestlohntarifvertrag in der Gebäude­reinigung für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bundesregierung ist damit der eindeutigen 6:0 Empfehlung des Tarifausschusses im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefolgt, der bereits am 16.09.2013 beraten hatte. Die formelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Tagen.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Das heißt, für etwa 920.000 Gebäudereiniger in Deutschland gilt ab 1. Januar 2014 ein Mindestlohn von 9,31 pro Stunde im Westen und 7,96 Euro im Osten. Auch die Lohngruppe 6 (Glas­reinigung) ist ohne Einschränkung allgemeinverbindlich erklärt worden.

Ab 1. Januar 2015 gilt in Ostdeutschland 8,21 Euro und in Westdeutschland 9,55 Euro als Mindestlohn.

Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.