Nach 16-stündigen Verhandlungen konnten sich die Gewerkschaft IG BAU und der
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk (BIV) auf Arbeitgeberseite im Rahmen der vierten Tarifrunde in der Nacht vom 14. auf den 15. November in Köln auf einen Tarifkompromiss einigen.

Wenn es um den Mindestlohn in Deutschland geht, ist es wichtig, generell zwischen zwei verschiedenen Arten zu unterscheiden: dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Branchenmindestlohn.
(…)
Ein Blick auf die Welt der Gebäudereinigung offenbart oft mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Hinter dem alltäglichen Putzen und Wischen verbergen sich Geschichten von harten Arbeitsbedingungen, geringen Löhnen und mangelnder Wertschätzung.

Die „Große Tarifkommission“ des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat heute dem Tarifkompromiss vom 2. Juni 2022 mit der Gewerkschaft IG BAU zugestimmt. Das Votum auf Arbeitgeberseite erfolgte im Zuge einer digitalen Sitzung einstimmig.

Ein ebenso positives Votum der Gewerkschaft in der kommenden Woche vorausgesetzt, steigen zum 1. Oktober 2022 die Löhne in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in allen neun Lohngruppen. Die zweite Erhöhungs-Stufe greift zum 1. Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und endet zum 31. Dezember 2024.

Zwei Lohngruppen (Lohngruppe 1 und 6) sind allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne. Allgemeinverbindlich heißt, dass die Löhne ohne Ausnahme bundesweit auch für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). In Lohngruppe 1 arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten. Lohngruppe 6, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.

Nach Zustimmung beider Tarifvertragsparteien muss der Tarifvertrag zuletzt seitens des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zum 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden.

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/

Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich in der heutigen zweiten Verhandlungsrunde auf einen 27-monatigen Tarifvertrag (Laufzeit 10/2022 bis 12/2024) für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk geeinigt.

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) steigt in zwei Stufen: zum 1.10.2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Damit hebt sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk auch künftig deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn nach oben ab.

Der zweite ebenfalls allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gilt, steigt zum 1.10.2022 von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende im Jahr 2024 je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.

Die gesamte Pressemeldung auf www.die-gebaeudedienstleister.de

 Nach 15-stündigen Verhandlungen haben sich IG BAU und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) am frühen Mittwochmorgen in Steinbach in der vierten Tarifrunde geeinigt. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk. Der Branchenmindestlohn steigt ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %), ab 2023 auf 12 € (+3,9 %). Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, erklärt: 

„Der Abschluss ist für unsere von der Corona-Krise stark betroffenen Betriebe am Rande des Machbaren. Unterm Strich jedoch steht ein Tarifvertrag der Vernunft mit vielen überzeugenden Facetten. Vor allem die lange Laufzeit und der konstante Lohnzuwachs sind für die Planungssicherheit der Betriebe und Auftraggeber und mit Blick auf die unsichere Zukunft durch Corona ein sehr hohes Gut. Mit dem Abschluss unterstreichen die Arbeitgeber des beschäftigungsstärksten deutschen Handwerks einmal mehr, dass sie den Beschäftigten nicht nur Applaus spenden, sondern dass sie in der Praxis für attraktive und zukunftsfähige Konditionen sorgen.“ 

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de

 Köln, 3. September 2020 

„IG-Bau-Forderung von 15,5 % ist keine Gesprächsgrundlage“ – Zweite Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk vertagt 

Heute hat zwischen IG BAU und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in Köln die zweite Runde der Tarifverhandlungen stattgefunden. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk. Die IG BAU fordert ein Plus von 1,20 € auf den tariflichen Mindestlohn, dazu 80 Stundenlöhne Weihnachtsgeld: das macht eine Gesamtforderung von 15,5 %. Die Gespräche wurden nach sieben Stunden vertagt. Die dritte Tarifrunde soll am 20. Oktober erneut in Köln stattfinden. Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, erklärt: 

„Angesichts der schwersten Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte ist die Gesamtforderung von 15,5 %, von der die IG BAU auch heute nicht abrücken wollte, keine seriöse Gesprächsgrundlage. 

Automobilindustrie, Luftfahrt, Veranstaltungsbranche oder Tourismus – ganze Wirtschaftszweige sind aufgrund der Corona-Krise in existentiellen Nöten. Die Konjunkturaussichten für die kommenden Jahre sind vage, die Arbeitslosigkeit steigt – das beeinflusst natürlich unsere Branche: Die Gebäudereinigung ist ein von Kunden und Konjunktur hochgradig abhängiges Dienstleistungs-Handwerk. 

84 % der Gebäudereiniger-Unternehmen haben laut BIV-Umfrage pandemiebedingt Umsatzeinbußen. Fast Zweidrittel berichten, dass Kunden krisenbedient weniger Aufträge bzw. Aufträge mit geringerem Leistungsumfang vergeben. 

Wir hoffen, dass die Gewerkschaft in der dritten Tarifrunde bereit ist, in ernsthafte Gespräche zu starten. Die Arbeitgeber haben zugesagt, in der dritten Tarifrunde ein Angebot vorzulegen.“ 

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/

Der ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft IG Bau und die des Bundesinnungsverbands (BIV) haben ihn angenommen. Somit tritt der Vertrag zum, 1. November, in Kraft. Als nächstes streben beide Interessensvertretungen die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen für alle 650.000 Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk an. Dies muss beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden.

Wesentliche Regelungen im neuen Rahmentarifvertrag sind:

Kein Weihnachtsgeld

Die zentrale Forderung der IG BAU nach einem 13. Gehalt/Weihnachtsgeld ist im neuen RTV nicht enthalten. Die Tarifkommissionen haben sich darauf verständigt , in den kommenden Lohntarifverhandlungen für 2021 entsprechende Verhandlungen zu führen.

Nur auf die Jahre 2019 und 2020 beschränkt wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass am 24.12. oder am 31.12. die Beschäftigten bezahlt freigestellt werden. Diejenigen, die an einem dieser Tage arbeiten müssen, erhalten einen Zuschlag von 150%.

Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte abgewendet

Bekanntlich hatte der Bundesinnungsverband wegen der dramatischen Auswirkungen des BAG Urteils vom 19.12.201 8 für Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte den bisherigen RTV mit dem Ziel gekündigt , die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte abzuwenden. Dieses Ziel ist mit dem Abschluss voll erreicht.

Statt eines Mehrarbeitszuschlags wird ein Belastungszuschlag als Erschwerniszuschlag in Höhe von 25% eingeführt, der ab der 9. Arbeitsstunde am Tag zu zahlen ist. Dies kann sowohl Teilzeit als auch Vollzeitkräfte betreffen.

Neuer Anspruch auf Vertragsanpassung:

Den Arbeitnehmern wird ein Anspruch auf Vertragsanpassung eingeräumt, wenn sie 5 zusammenhängende
Kalendermonate in jedem Monat hintereinander mehr als 15 % der einzelvertraglichen Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben . Bei der Berechnung fallen die vertretungsstarken Sommermonate Juli, August und September
her aus. Der Anspruch muss vom Arbeitnehmer schriftlich geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von 3 Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen

Nacht-, Sonn und Feiertagszuschläge:

Die Nacht Sonn und Feiertagszuschläge mussten wegen eines weiteren BAG Urteils geändert werden. Das Urteil
hätte für uns die Konsequenz gehabt, dass statt der bisherigen Zuschlagsregelung von 75% für regelmäßige Sonn-
und Feiertagsarbeit die Zuschläge auf 100% bis 200% angehoben werden müssen. Für regelmäßige Nachtarbeit
hätte der Zuschlag von 25% sogar auf 100% angehoben werden müssen.

Zur Vermeidung dieser extrem negativen Konsequenzen und zur Vereinfachung dieser Regelungen sind die Zuschläge wie folgt jetzt geregelt worden:

Nachtzuschlag:

Der einheitliche Nachtzuschlag beträgt 30%. Der bisherige Zuschlag von 100% für Nachtarbeit über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus, wurde gestrichen.

Sonn- und Feiertagszuschlag:

Der allgemeine Zuschlag für Sonn und Feiertage beträgt 80%. Der Zuschlag von 200% wird beschränkt auf Arbeiten am 1. Mai, Neujahrstag sowie 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Die bisherigen Zuschläge in Höhe von 100% und 150% wurden gestrichen

Urlaubsanspruch:

2019: wie bisher 28/29/30 Urlaubstage in der 5 Tage Woche
2020: Bei Neueinstellungen 29 Tage im 1. Jahr und 30 ab dem 2. Jahr
2021: 30 Urlaubstage für alle Beschäftigten

Industriereinigung:

Der Erschwerniszuschlag für Industriereinigung bleibt bei 0,75 Euro und wird erweitert auf die Maschinen und Kesselreinigung.

Gesellenlohn:

Ausgebildete Gebäudereiniger Gesellen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden, sind unabhängig von ihrer Tätigkeit mindestens in die Lohngruppe 6 einzugruppieren.

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

 

Der vollständige Inhalt des neuen RTV wurde noch nicht veröffentlicht.

Update / Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk

Mehr Urlaub, bessere Lohngruppe für Gesellen, eigener Zuschlag für Industriereinigung und Mehrarbeitszuschläge für alle Beschäftigten – Arbeitgeber legen IG BAU faires Angebot vor

Zur 5. Verhandlungsrunde erklärt Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV):

Berlin, 25. April 2019

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) greift tief in Tarifautonomie ein –Bundesinnungsverband ist gezwungen, Rahmentarifvertrag zu kündigen

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat heute den seit 1.1.2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag kündigen müssen. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam.

Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes:

Der Rahmentarifvertrag, den wir mit der IG BAU im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen haben, hat über viele Jahre die fairen und allseits anerkannten Spielregeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit allgemeinverbindlich geregelt. Im Rahmentarifvertrag sind unter anderem auch Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent für unsere Vollzeitbeschäftigten festgeschrieben.

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