Köln, 12. Februar 2019 – Aufgrund der Expansion in der Region Nord-West ziehen drei Schwesterunternehmen der All Service Unternehmensgruppe für Gebäudemanagement in ein neues Bürogebäude um.

Die Unternehmen All Service Gebäudedienste GmbH, All Service Sicherheitsdienste GmbH sowie die All Service Garten- und Landschaftspflege GmbH ziehen Mitte Februar 2019 in neue Büroräumlichkeiten im Maarweg-Center in Köln ein. Nach 23 Jahren im Technologiepark in der Eupener Straße musste der Umzug wegen Platzmangel vollzogen werden.

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Frankfurt, 19. Dezember 2017 – Die All Service Gebäudedienste GmbH mit dem Hauptsitz in Frankfurt am Main expandiert in Nordrhein-Westfalen.

Die All Service Gebäudedienste GmbH übernimmt die CS Objektmanagement GmbH. Damit setzt die All Service Gebäudedienste GmbH ihren Expansionskurs weiter fort und ist ab sofort auch in Lünen bei Dortmund präsent. Herr Herbert Dorn, Inhaber der CS Objektmanagement GmbH, konnte auf diese Weise die Nachfolge erfolgreich sicherstellen. Die Übernahme erfolgte am 13.12.2017.

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Bad Homburg, 01.03.2017, die All Service Garten- und Landschaftspflege eröffnet einen neuen Standort in Frankenthal.

Das Bad Homburger Unternehmen möchte mit diesem Schritt die bereits gewonnenen und potentiellen Kunden in der Süd-West Region noch flexibler und schneller betreuen.

Der neue Mitarbeiter Herr Manuel Candido, wird vor Ort als Standortleiter mit seiner Erfahrung und seinem Team den Kunden und Interessenten zur Verfügung stehen.

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Nach Gründung der Niederlassung in Reiskirchen/Gießen im Jahr 2015 eröffnet die All Service Gebäudedienste GmbH mit Hauptsitz in Frankfurt am Main drei neue Niederlassungen.

Die All Service Gebäudedienste GmbH eröffnet in Berlin, Glashütte/Leipzig und Welsleben/Magdeburg drei neue Standorte und setzt die erfolgreiche Entwicklung und das Wachstum in Deutschland fort.

Durch die Geschäftsübername der Amelang Gebäudemanagement GmbH kann die All Service Gebäudedienste GmbH jetzt noch besser und effizienter auf die Kundenwünsche in folgenden Bundesländern: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandburg und Thüringen eingehen.

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Seit 01.03.2016 gilt der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich. Immerhin hat es dazu wieder einmal vier Monate gebraucht. Eine Tatsache, die grundsätzliche für Verunsicherung bei Mitarbeitern, Mitbewerbern und Kunden sorgt.

Der Bundesinnungsverband meldet dazu:

Der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag ist per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) ab dem 1. März 2016 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gelten die Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (u.a. Glasreinigung) zwingend als Mindestlohn für alle Beschäftigten von Betrieben (oder Betriebsabteilungen), soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden.

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 1 betragen ab dem 1. Januar 2016 9,80 Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 10,00 Euro (West) und 9,05 Euro (Ost).

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 betragen ab dem 1. Januar 2016 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 13,25 Euro (West) und 11,53 Euro (Ost).

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

Der neue Tarifvertrag hat Gültigkeit bis 31.12.2017

Die 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland bekommen ab dem nächsten Jahr mehr Lohn. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks einigte sich mit der IG BAU am frühen Freitagmorgen in Frankfurt (Main) nach 18-stündigen Verhandlungen auf einen neuen Lohntarifvertrag. Er tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt zwei Jahre. Die Lohnerhöhung in Lohngruppe 1 erfolgt in diesem Zeitraum in zwei Stufen i.H.v. 2,62 und 2,04 Prozent im Tarifgebiet West und 2,35 und 4,02 Prozent im Tarifgebiet Ost.

Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten ab der zweiten Stufe damit 10 Euro je Stunde und damit 1,50 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Die Beschäftigten in Ostdeutschland erhalten mit der zweiten Stufe 9,05 Euro pro Stunde.

So die Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBAU meldet:

Gebäudereiniger knacken10-Euro-Lohnmarke

Die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erhalten ab kommenden Jahr mehr Geld. Nach mehr als 18 Stunden intensiver Verhandlungen einigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am frühen Freitagmorgen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf ein Ergebnis. „Wir haben endlich die zehn Euro pro Stunde erreicht und damit einen wirklich wichtigen Durchbruch erzielt“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux.

Quelle: igbau.de

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Der bestehende Tarifvertrag im Gebäudereiniger Handwerk läuft Ende des Jahres aus. In der Zwischenzeit gab es drei Verhandlungsrunden. Zu einem Ergebnis kam man dabei noch nicht.

Der Arbeitgeberverband meldet:

Gebäudereiniger bekennen sich zum tariflichen Mindestlohn
Die Arbeitgeber des Gebäudereiniger-Handwerks haben ein abschlussfähiges Angebot für die 600.000 Beschäftigten der Branche vorgelegt. Die Arbeitgeber boten 3 Prozent für eine Laufzeit von 2 Jahren an. Der aktuell gültige Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2015 aus. „Wir wollen die Verhandlungen zügig zur Einigung bringen. Wir sind gerne bereit, über eine Tariferhöhung zu reden, die zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung passt“, sagte der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Thomas Conrady, am Donnerstag (10. 9. 2015) nach der dritten Verhandlungsrunde in Berlin.

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

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In meiner Funktion als Kundenbeirat der NEW AG, erhielt ich eine Einladung zum NEW E-Mobilitätstag. Da anschließend noch eine Kundenbeiratssitzung anberaumt war, passte dies gut in den Terminkalender.

So ging es am Freitag, 24.04.2015 zum ADAC-Fahrsicherheitszentrum nach Grevenbroich.

Das es in der Zwischenzeit eine Reihe von E-Fahrzeugen gibt, war mir bekannt. Nur hatte ich mich noch nicht mit der ganzen Bandbreite auseinandergesetzt. So standen die Fahrzeuge der Zukunft aufgereiht vor mir: Smart, Renault Kangoo ZE, Fiat 500, Tesla S, zwei Mercedes B Klasse electric Drive, BMW i3, Golf GTE (Hybrid), e-Golf, E-up, Nissan Leaf, Opel Ampera und der VW XL1.

Um alle mal auszuprobieren, fehlte leider die Zeit und der Andrang war groß. Über 60 Teilnehmer, unter anderem Landräte, Bürgermeister und Verwaltungsvorstände aus den Kreisen Heinsberg, Viersen, Rhein-Kreis-Neuss sowie aus Mönchengladbach, nahmen an diesem Tag zur E-Mobilität teil.

Als erstes nahm ich auf der Beifahrerseite eines Tesla Model S platz. Mein ambitionierter Fahrer, war wie ich, von der Beschleunigung und Ruhe im Fahrzeug, sichtlich überrascht. Es ging drei Runden über den ADAC Übungsplatz und wir erreichten Geschwindigkeiten von über 100 km/h. Dabei ging das noch alles recht zaghaft zu.

Als nächstes, Sascha war auch in der Zwischenzeit da, setzen wir uns in einen Opel Ampera. Ein Hybrid, den wir schon vor einigen Jahren in der Testphase in Berlin gesehen hatten. Wir waren gespannt. Auch der Opel hatte eine interessante Beschleunigung, jedoch empfanden wir, bei zügiger Fahrt, das Fahrwerk bei den Lastwechseln etwas schwerfällig. Power hatte der Ampere auf jedem Fall und man konnte auf der Teststrecke mehr als 100 km/h erreichen.

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Das Bundeskabinett hat am 18.09.2013 auf seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen den neuen Mindestlohntarifvertrag in der Gebäude­reinigung für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bundesregierung ist damit der eindeutigen 6:0 Empfehlung des Tarifausschusses im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefolgt, der bereits am 16.09.2013 beraten hatte. Die formelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Tagen.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Das heißt, für etwa 920.000 Gebäudereiniger in Deutschland gilt ab 1. Januar 2014 ein Mindestlohn von 9,31 pro Stunde im Westen und 7,96 Euro im Osten. Auch die Lohngruppe 6 (Glas­reinigung) ist ohne Einschränkung allgemeinverbindlich erklärt worden.

Ab 1. Januar 2015 gilt in Ostdeutschland 8,21 Euro und in Westdeutschland 9,55 Euro als Mindestlohn.

Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.

Das Entsendegesetz für Gebäudereiniger trat am 01. Juli 2007 in Kraft. Meine persönlichen Erkenntnisse sind ernüchternd, denn das Entsendegesetz für das Gebäudereiniger-Handwerk, hat meine persönlichen Erwartungen in keinster Weise erfüllt.

Es gibt immer noch viel zu viele schwarze Schafe in unserer Branche. Die halten sich nicht an einen Tarifvertrag und somit auch nicht an das Entsendegesetz, sprich dem Mindestlohn. Es wird überall getrickst, Mitarbeiter um ihren Lohn betrogen und Kunden die heile Dienstleistungswelt vorgegaukelt.

Steigt der Tariflohn, wird einfach die Schlagzahl für die Mitarbeiter erhöht. Es werden Versetzungen vorgenommen und die Reviere vergrößert. Nach einer Erhöhung des Tariflohnes kann manch ein Mitarbeiter froh sein, wenn er mindestens das gleiche Geld, wie vor der Erhöhung verdient. Meistens bleibt es jedoch beim gleichen Geld, bei viel mehr Arbeit.

So meine Erkenntnis im Bereich der Abwicklung und den Erfahrungen aus Gesprächen mit Kunden, Unternehmensberater, Branchenkollegen und Reinigungskräften.

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