Ein-Euro-Jobs gefährden bestehende Arbeitsplätze Gebäudereiniger unterstützen Position des Bundesrechnungshofs

„Wenn der Bundesrechnungshof jetzt u.a. feststellt, dass Ein-Euro-Jobber Nasszellen in einem Altenheim reinigen, dann werden damit ganz eindeutig reguläre Arbeitsplätze ersetzt und nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, zusätzliche Arbeiten geleistet.“ Dies erklärte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart, zum Bericht des Bundesrechnungshofs über den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs fehlten in mehr als der Hälfte der geprüften Fälle die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung. Entweder handele es sich nicht um zusätzliche Tätigkeiten für die Allgemeinheit oder es wurde ungeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht. Das Gebäudereiniger-Handwerk habe bereits bei der Einführung von Ein-Euro-Jobs im Jahr 2004 befürchtet, dass Kommunen und Verbände Reinigungsdienstleistungen, die sie bisher von privaten Unternehmen eingekauft hätten, weiter reduzieren würden. „Genau dies ist jetzt eingetreten und wird vom Bundesrechnungshof bestätigt.“ (Bungart)


Nach dem zu erwartenden weitgehenden Wegfall der Zivildienstplätze befürchtet der Verband zusätzlich, dass z.B. Wohlfahrtsverbände die entstehenden Lücken durch Ein-Euro-Jobber ersetzen.

Bungart forderte die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen und die Tätigkeiten für Ein-Euro-Jobber genau zu definieren, um eine Verdrängung der Privatwirtschaft durch Subventionierung zu verhindern.

So eine Meldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

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Nach den zwei Qualitäts- und Sicherheitsnormen DIN 77200 und DIN EN ISO 9001 hat die All Service Sicherheitsdienste GmbH ihre neue Dienstleistung „Ein-Mann-Geld-Logistik“ zertifizieren lassen. Die Siegel gelten bis 2012. Das Unternehmen ist nach dem im Januar 2004 in Kraft getretenen Sicherheitssiegel DIN 77200 bereits seit April 2004 zertifiziert. Als zweiter Dienstleister in der Branche kam der Frankfurter Sicherheits-Dienstleister bereits im Jahr 2000 in den Genuss der Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001. Die im Mai 2009 eingeführte „Ein-Mann-Geld-Logistik“ – zum Transport von Geld und Wertgegenständen ganz ohne Waffen – wurde in den zwei Zertifizierungen mitberücksichtigt und positiv bewertet.

„Nach diesen Zertifizierungen ist es deutlich, dass die Ein-Mann-Geld-Logistik perfekt in unser hochqualitatives Sortiment integriert ist und nach genauen Standards und integrierten Prozessen abläuft. Innovative Lösungen wollen wir unseren Kunden in Zukunft weiterhin bieten – immer nach höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards“, so Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste.

Als Begutachtungsgrundlage für standardisierte Ausschreibungen dient die DIN 77200 „Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen“. Die Prüfung umfasst unter anderem organisatorische Strukturen, Planungsabläufe und die Überwachung der Sicherungs-Dienstleistungen. Darüber hinaus werden auch Details wie Betriebsmittel, Einrichtungen, die Personalqualifikation sowie die Transparenz von Kalkulationen und Angeboten betrachtet. Das Gütesiegel DIN EN ISO 9001 zertifiziert standardisierte Abläufe. Bewertet wurden die Entwicklung der Bewachungsdienstleistung, Objektschutz, Notruf- und Serviceleitstelle, Bike-Security, Revierdienste, Alarmverfolgung und Geld-Logistik nach den aktuellen Leistungsanforderungen der Standorte.

Quelle security-insight.com.

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Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Quelle: www.spiegel.de

Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.

Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Clean Up: Video Clip Casting
Der bundesweite Video-Wettbewerb für alle Auszubildenden des Gebäudereiniger-Handwerks

Mach mit beim Video-Clip Casting des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.

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Du erlebst während Deiner Ausbildung jeden Tag viele unterschiedliche Situationen. Zeige uns witzige und spannende Momente, interessante Reinigungssituationen, auch vorher und nachher, schwierige Einsätze, oder überlege Dir eine gute Filmidee, plane Deinen Filmdreh und dann mach das Shooting zu Deinem eigenen Video-Clip. Deine Ideen sind gefragt. Und wir sind auf Deinen Video-Clip gespannt.

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Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.

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Unter dem Motto „Mit Hako und Multicar durch alle Jahreszeiten“ präsentierte die Hako-Werke GmbH am 10. März in und rund um die Jever-Skihalle in Neuss einen repräsentativen Querschnitt durch das umfangreiche 4-Jahreszeiten- Produktprogramm für Reinigungs- und Pflegetechnik.

Der Veranstaltungsort, die Neusser Skihalle, ließ im Vorfeld schon einiges erahnen. Angekündigt war eine Produktpräsentation mit informativen Fachvorträgen durch unabhängige Referenten und die Möglichkeit für viele Gespräche, bei denen auch der Spaß nicht zu kurz kommen sollte.

Eine umfangreiche Ausstellung zu den Bereichen Cityreinigung, Grundstückspflege und Winterdienst waren eindeutig der Hauptbestandteile der Veranstaltung. Hinzu kamen sehr gute Vorträge zum Bereich Wettervorhersage durch die Meteo Group, die Darstellung des Winterdienstes in Berlin, Ölspurbeseitigung und Rechtsicherheit im Winterdienst.

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Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:

Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.

Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html

Das heißt im Klartext:

Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne

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Wie aus Kreisen des Bundesarbeitsministerium zu hören war, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste somit am 09.03.2010 im Bundesanzeiger zu lesen sein.

Weitere Informationen folgen nach einer entsprechenden Veröffentlichung.

Für die gewerblichen Beschäftigten bedeutet dies unter Umständen, dass die zum 01.01.2010 vereinbarten Stundenlöhne nun endgültig bezahlt werden müssen.

Nach aktuellem Kenntnisstand, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages dann auch erst ab 10.03.2010 gelten. Dies bedeutet, Gewerbliche Beschäftige, die bis dahin keinen neuen Tariflohn erhalten haben, dürfen auf keine nachträgliche Zahlung hoffen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird, allem Anschein nach, nicht rückwirkend für Gültig erklärt.

Kein allzu befriedigendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sich die Tarifparteien bereits am 29.10.2009 geeinigt hatten. Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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So titelt Spiegel Online in seiner Ausgabe, am 03.01.2010. Leider ist das die traurige Wahrheit bei vielen Gebäudereinigern.
Was der Spiegel jetzt öffentlich macht, ist schon seit Tarifabschluss, hinter vorgehaltener Hand, bekannt. Zumindest bezahlt ein Großteil der Gebäudereiniger derzeit den alten Tarifvertrag. Das ist immerhin schon mehr, als das was in der kurzen tariflosen Zeit, im Oktober 2009, einigen neuen Bewerbern angeboten wurde.

Im Artikel heißt es unter anderem:
Tatsächlich lässt sich der Vertragsbruch auf den ersten Blick mit den bürokratischen Rahmenbedingungen erklären. Denn seit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu Anfang des Jahres liegt im Bundesarbeitsministerium ein Antrag, den Abschluss zum branchenweit verbindlichen Mindestlohn zu erklären. Die entsprechende Rechtsverordnung dürfte nach Auskunft aus dem Ministerium noch bis Mitte März auf sich warten lassen.

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