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Folgende Information gab es am 22.02.2013 zu den neuen Tarifverhandlungen für das Gebäudereiniger Handwerk, von der IG Bauen-Agrar-Umwelt.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks trennten sich nach mehrstündigen Verhandlungen in Frankfurt am Main. „Die Arbeitgeber waren nicht bereit, ein Angebot vorzulegen“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Bärbel Feltrini.

“Die Arbeitgeber machen es sich zu einfach, wenn sie auf fehlende Zustimmung der Kunden für Preissteigerungen durch steigende Lohnkosten verweisen. Das ist letztlich in jeder anderen Branche genauso. Wettbewerb darf aber nicht zur Lohndrückerei führen. Die Branche steht wirtschaftlich glänzend da. Dies haben die Beschäftigten mit ihrer Arbeit erwirtschaftet. Sie verdienen einen fairen Lohn, von dem sie leben können.”

Quelle: www.igbau.de

Vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerks gab es zum Wochenende keine Stellungnahme.

IG BAU fordert 70 und 65 Cent Lohnerhöhung für Gebäudereiniger für zwei Jahre

Frankfurt am Main, 03.02.2013
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert für die rund 530 000 Gebäudereiniger einen höheren Lohn in zwei Stufen. Das hat die Bundestarifkommission der IG BAU für die Tarifrunde 2013 im Gebäudereiniger-Handwerk an diesem Wochenende beschlossen.

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„Es muss selbstverständlich sein, dass die Beschäftigten von ihrer harten Arbeit vernünftig leben können. Das können sie von niedrigen Löhnen aber nicht“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Bärbel Feltrini. Derzeit beträgt der Mindestlohn in der Innenreinigung im Westen neun Euro und im Osten 7,56 Euro die Stunde. „Das reicht hinten und vorne nicht. Mit diesem Stundenlohn ist Altersarmut programmiert. Deshalb muss der Lohn deutlich steigen. Sonst erreicht die Rente der Beschäftigten trotz lebenslanger Arbeit nicht einmal das Niveau der Grundsicherung“, sagte Bärbel Feltrini.

Quelle: www.igbau.de


Gebäudereiniger-Handwerk sieht IG BAU Lohn-Forderungen mit Sorge
05.02.2013

Aufgrund der Forderung der IG BAU nach einer Lohnerhöhung in Westdeutschland um 15 % und in Ostdeutschland um 25 % für einen 2-jährigen Tarifvertrag sehen die Arbeitgeber mit großer Sorge dem Beginn der Verhandlungen am 22. Februar 2013 entgegen.

Ohne reflexartig näher auf die völlig überzogenen Forderungen einzugehen: auch eine relativ stabile wirtschaftliche Situation ist keine Grundlage, eine derartig hohe Forderung ernsthaft zu diskutieren.

„Unsere Kunden würden die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks und damit auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „nach Hause jagen“, wenn eine solche Forderung auch nur ansatzweise in Form einer Preiserhöhung vorgetragen würde.“ so der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes, Johannes Bungart. Angemerkt sei, dass die Preise in der Gebäudereinigung zu rund 80 Prozent aus Lohnkosten bestehen.

Die Tarifgespräche werden vor dem Hintergrund dieser Forderung äußerst schwierig.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

In ihrer heutigen Sitzung hat die Bundesregierung den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk erneut für allgemein verbindlich erklärt.

„Für unsere Branche“, so Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks „ist dies auch eine Bestätigung, dass der eingeschlagene Weg des Mindestlohnes in der Tarifpolitik der richtige ist.“

Ab dem 1. Januar 2012 beträgt der allgemein verbindliche Mindestlohn in der Gebäudereiniger-Branche in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 8,82 € pro Stunde im Westen und 7,33 € im Osten. Ab 1. Januar 2012 steigt er weiter auf 9 Euro im Westen und 7,56 Euro im Osten.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Arbeitgeber- und Arbeitnehmer sind sich wieder einmal einig, dass keine Einigkeit besteht. Jedoch ist eine generell Tendenz aus meiner Sicht erkennbar. Der Mindestlohn West wird wohl unterhalb der 9,00 € Grenze bleiben.

Wie verfahren nun die Verhandlungen sind, vermag ich nicht einzuschätzen. Da muss sich jeder selbst seine Meinung bilden.

Der Arbeitgeberverband titelt Tarifverhandlung für das Gebäudereiniger-Handwerk nach vierter Runde vertagt und die Gewerkschaft titelt Arbeitgeber wollen Lohngerechtigkeit Ost-West hinauszögern.

Für alle Beteiligten wäre es entspannter, wenn bis Ende August 2011 eine Einigung herbeigeführt wird. Lassen wir uns einfach überraschen.

Berlin, 13. Juli 2011. In der dritten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber angeboten, die Löhne für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk bei einer Laufzeit von zwei Jahren um 3,5 Prozent zu erhöhen. Zusätzlich sollen die Löhne in Ostdeutschland in der Mindestlohngruppe 1 um 15 Eurocent erhöht werden, was einer Anhebung der Löhne um insgesamt 5,7 Prozent entspricht. Die IG BAU hat dieses Angebot als zu niedrig zurück gewiesen. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 9. August 2011 in Frankfurt am Main terminiert.
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„Verringerung des administrativen Verwaltungsaufwandes, Entsendegesetzkonform, einfache Handhabung und kostengünstiges Equipment, waren unsere Grundkriterien bei der Suche nach einer komfortablen Zeiterfassung. Durch gezielte Suche entdeckten wir motec-data und den Timetracker“, sagt Matthias Stawinski, Prokurist der Kölner Niederlassung der All Service Gebäudedienste GmbH.

Nach intensiver Abstimmung unserer Bedürfnisse mit motec-data und einer kurzen Testphase mit dem Timetracker, fiel uns die Entscheidung sehr leicht. Da ein großer Teil unseres Personals generell mit Mobiltelefonen ausgestattet ist, war die Lösung von motec-data naheliegend.

Seit Mai 2011 sind rund dreißig Prozent unserer Vollzeitbeschäftigten mit einer entsprechenden Applikation auf den Mobiltelefonen ausgestattet und erfassen ihre Zeiten nur noch über den Timetracker. Bei Bedarf wird dies in Zukunft erweitert.

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Die Zahl der Minijobber in Deutschland ist bis Ende September 2010 auf 7,3 Millionen angewachsen. Das sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 1,6 Millionen mehr 400-Euro-Stellen als 2003.

So eine von vielen Pressemeldungen der vergangenen Tage. Generell zähle ich mich, rein beruflich, zu den Gegner von Minijobber. Gerade als Dienstleister im Gebäudereiniger-Handwerk sehe ich diese Art von Beschäftigung als kritisch. Daher hat mich eine Pressemeldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks begeistert.

Hier die Meldung im originalen Wortlaut:

Gebäudereiniger-Handwerk: Anteil der Minijobs weiter reduziert

Bonn, 27.04.2011. Um mehr als drei Prozent ist die Zahl der Minijobber im Gebäudereiniger-Handwerk im letzten Jahr gesunken. Bundesweit boomen diese Beschäftigungsverhältnisse dagegen. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ende September 2010 waren es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,3 Millionen Beschäftigte, im Bereich Reinigung waren es rund 460 Tausend.

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Am 04.04.2011 hat nun die IG Bau eine neue Tarifrunde für das Gebäudereiniger Handwerk eingeläutet. Dies ist angesichts der anstehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 und den derzeit noch unklaren Ergebnissen daraus, mehr als schädlich. Es wird befürchtet, dass es durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland, nun zu einen Zuzug von Arbeitskräften aus den restlichen EU-Ländern kommt, die einheimische Arbeitnehmer verdrängt werden und das Lohnniveau gedrückt wird.

Ein Entgegenwirken ist nur mit Mindestlöhnen im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetze möglich. Fällt durch unsinnige und überzogene Tariferhöhungen der Mindestlohn, so ist mit einem Lohndumping zurechnen. Dabei jedoch nicht nur in der Gebäudereinigung, sondern auch in anderen Bereichen des sogenannten Niedriglohnsektors, wie zum Beispiel im Bereich der Zeitarbeit.

Zusätzlich erschwerend sehe ich generell ein Vertrauen zur IG-Bau. 2009, nach der Einigung im letzten Tarifkonflikt für das Gebäudereiniger-Handwerk, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar 2010 Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.

Fazit nach über einem Jahr: Still ruht der See, darüber wird nicht mehr gesprochen, berichtet oder offen diskutiert. Es gibt auch weiterhin keinen Tarifvertrag für angestellte Techniker und Kaufleute im Gebäudereiniger Handwerk. Es verdienen heute schon Angestellte mit Personalverantwortung weniger, als Reinigungskräfte mit Qualifizierung.

Postwendend, zu den überzogenen Forderungen der IG-Bau, gab es gleich am 04.05.2011 eine Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.“Tarifforderung der IG BAU völlig unrealistisch”, so der Titel.

Die Wahrheit wird zum Ende des Jahres 2011 wieder irgendwo in der Mitte liegen. Das kann man als Gebäudereiniger zumindest nur hoffen. Damit zum Jahresbeginn 2012 nicht das Chaos losgeht, bei dem sich dann alle Dienstleister wieder einmal gegenseitig wahnwitzige Dumpingpreise um die Ohren hauen.

Wie schon in den vergangenen Jahren, wird sich bei einem zu hohen Tarifabschluss der Kunde mehr als einmal überlegen, ob er noch alles gereinigt haben möchte. Zusätzlich werden die Leistungswerte von den Gebäudereinigern für die Reinigungskräfte angehoben, um marktfähige Angebote zu platzieren. Das heißt dann auch wieder mehr Arbeiten für etwas mehr Lohn.

Dies ist jedoch nur meine ganz persönliche Meinung zu dem Tariftheater. Jeder sollte sich dazu einfach sein eigenes Bild machen.

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Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Quelle: www.spiegel.de

Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.

Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.

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