Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:
Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.
Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html
Das heißt im Klartext:
Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne