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Nach 16-stündigen Verhandlungen konnten sich die Gewerkschaft IG BAU und der
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk (BIV) auf Arbeitgeberseite im Rahmen der vierten Tarifrunde in der Nacht vom 14. auf den 15. November in Köln auf einen Tarifkompromiss einigen.

Mir wurde nichts Weltbewegendes versprochen, jedoch die schlichte Lust auf Veränderung trieb mich voran.

Nach 29 Jahren bei der All Service Gebäudedienste GmbH wagte ich im Mai 2023 den Schritt ins Unbekannte. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber habe ich viel gelernt, erlebt und erreicht – eine berufliche Reise, die ich dem Unternehmen und den wunderbaren Menschen, mit denen ich zusammenarbeiten durfte, zu verdanken habe.

Am 2. Mai 2023 habe ich meine Position als Bereichsleiter bei der Dr. Sasse Gebäudedienste GmbH in Köln angetreten – der Beginn eines aufregenden Abenteuers mit zahlreichen neuen Erlebnissen.

Die Entscheidung, mein langjähriges Unternehmen zu verlassen und bei der Dr. Sasse Gebäudedienste GmbH neu anzufangen, war eine mutige und wahnsinnige Handlung, aber notwendig, um Veränderungen herbeizuführen. Schließlich zitierte schon Albert Einstein: “Die reinste Form des Wahnsinns besteht darin, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert.”

Ich habe neunundzwanzig Jahre bei meinem vorherigen Arbeitgeber verbracht, und obwohl es nichts Außergewöhnliches ist, einen neuen Job anzunehmen, war es für mich persönlich ein wahrhaftiges Abenteuer. Der Wunsch nach Veränderung war schon lange in mir vorhanden, und es wäre verrückt gewesen, einfach alles beim Alten zu lassen.

Die ersten 100 Tage bei Dr. Sasse Gebäudedienste waren aufregend und lehrreich. Als “Neuer” wusste ich nicht, was mich erwarten würde, aber ich habe viel gelernt und mich gut in das Team eingefunden. Ich fühle mich wohl und kann meine Fähigkeiten entfalten.

Zu jung für den Ruhestand, jedoch bereit, um etwas Neues zu wagen.

Nach 29 Jahren All Service Gebäudedienste GmbH verlasse ich meinen langjährigen Arbeitgeber, bei dem ich viel gelernt, erlebt und bewegt habe. Ein Großteil meiner beruflichen Karriere habe ich diesem Unternehmen zu verdanken. Ich hatte das Glück mit wundervollen Menschen zusammen zu arbeiten. Dafür bin ich sehr dankbar.

Die „Große Tarifkommission“ des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat heute dem Tarifkompromiss vom 2. Juni 2022 mit der Gewerkschaft IG BAU zugestimmt. Das Votum auf Arbeitgeberseite erfolgte im Zuge einer digitalen Sitzung einstimmig.

Ein ebenso positives Votum der Gewerkschaft in der kommenden Woche vorausgesetzt, steigen zum 1. Oktober 2022 die Löhne in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in allen neun Lohngruppen. Die zweite Erhöhungs-Stufe greift zum 1. Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und endet zum 31. Dezember 2024.

Zwei Lohngruppen (Lohngruppe 1 und 6) sind allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne. Allgemeinverbindlich heißt, dass die Löhne ohne Ausnahme bundesweit auch für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). In Lohngruppe 1 arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten. Lohngruppe 6, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.

Nach Zustimmung beider Tarifvertragsparteien muss der Tarifvertrag zuletzt seitens des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zum 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden.

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/

 Köln, 3. September 2020 

„IG-Bau-Forderung von 15,5 % ist keine Gesprächsgrundlage“ – Zweite Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk vertagt 

Heute hat zwischen IG BAU und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in Köln die zweite Runde der Tarifverhandlungen stattgefunden. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk. Die IG BAU fordert ein Plus von 1,20 € auf den tariflichen Mindestlohn, dazu 80 Stundenlöhne Weihnachtsgeld: das macht eine Gesamtforderung von 15,5 %. Die Gespräche wurden nach sieben Stunden vertagt. Die dritte Tarifrunde soll am 20. Oktober erneut in Köln stattfinden. Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, erklärt: 

„Angesichts der schwersten Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte ist die Gesamtforderung von 15,5 %, von der die IG BAU auch heute nicht abrücken wollte, keine seriöse Gesprächsgrundlage. 

Automobilindustrie, Luftfahrt, Veranstaltungsbranche oder Tourismus – ganze Wirtschaftszweige sind aufgrund der Corona-Krise in existentiellen Nöten. Die Konjunkturaussichten für die kommenden Jahre sind vage, die Arbeitslosigkeit steigt – das beeinflusst natürlich unsere Branche: Die Gebäudereinigung ist ein von Kunden und Konjunktur hochgradig abhängiges Dienstleistungs-Handwerk. 

84 % der Gebäudereiniger-Unternehmen haben laut BIV-Umfrage pandemiebedingt Umsatzeinbußen. Fast Zweidrittel berichten, dass Kunden krisenbedient weniger Aufträge bzw. Aufträge mit geringerem Leistungsumfang vergeben. 

Wir hoffen, dass die Gewerkschaft in der dritten Tarifrunde bereit ist, in ernsthafte Gespräche zu starten. Die Arbeitgeber haben zugesagt, in der dritten Tarifrunde ein Angebot vorzulegen.“ 

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/

Selten liest man etwas positives über Gebäudereiniger in der Presse. Generell wird immer wieder behauptet, unsere Reinigungskräfte würden nur Mindestlohn verdienen. Dies stimmt nicht so ganz. Gemeint ist in der Regel der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,19 € netto.

Der Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk beträgt in Ost-Deutschland 10,05 € und in West-Deutschland 10,56 €. Die nächste festgelegt Tariflohnerhöhung erfolgt zum 01.01.2020.

Dies nennt sich Mindestlohn gemäß Entsendegesetz.

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Berlin, 25. April 2019

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) greift tief in Tarifautonomie ein –Bundesinnungsverband ist gezwungen, Rahmentarifvertrag zu kündigen

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat heute den seit 1.1.2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag kündigen müssen. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam.

Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes:

Der Rahmentarifvertrag, den wir mit der IG BAU im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen haben, hat über viele Jahre die fairen und allseits anerkannten Spielregeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit allgemeinverbindlich geregelt. Im Rahmentarifvertrag sind unter anderem auch Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent für unsere Vollzeitbeschäftigten festgeschrieben.

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Seit 01.03.2016 gilt der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich. Immerhin hat es dazu wieder einmal vier Monate gebraucht. Eine Tatsache, die grundsätzliche für Verunsicherung bei Mitarbeitern, Mitbewerbern und Kunden sorgt.

Der Bundesinnungsverband meldet dazu:

Der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag ist per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) ab dem 1. März 2016 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gelten die Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (u.a. Glasreinigung) zwingend als Mindestlohn für alle Beschäftigten von Betrieben (oder Betriebsabteilungen), soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden.

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 1 betragen ab dem 1. Januar 2016 9,80 Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 10,00 Euro (West) und 9,05 Euro (Ost).

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 betragen ab dem 1. Januar 2016 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 13,25 Euro (West) und 11,53 Euro (Ost).

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

Der neue Tarifvertrag hat Gültigkeit bis 31.12.2017

Die 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland bekommen ab dem nächsten Jahr mehr Lohn. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks einigte sich mit der IG BAU am frühen Freitagmorgen in Frankfurt (Main) nach 18-stündigen Verhandlungen auf einen neuen Lohntarifvertrag. Er tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt zwei Jahre. Die Lohnerhöhung in Lohngruppe 1 erfolgt in diesem Zeitraum in zwei Stufen i.H.v. 2,62 und 2,04 Prozent im Tarifgebiet West und 2,35 und 4,02 Prozent im Tarifgebiet Ost.

Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten ab der zweiten Stufe damit 10 Euro je Stunde und damit 1,50 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Die Beschäftigten in Ostdeutschland erhalten mit der zweiten Stufe 9,05 Euro pro Stunde.

So die Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBAU meldet:

Gebäudereiniger knacken10-Euro-Lohnmarke

Die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erhalten ab kommenden Jahr mehr Geld. Nach mehr als 18 Stunden intensiver Verhandlungen einigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am frühen Freitagmorgen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf ein Ergebnis. „Wir haben endlich die zehn Euro pro Stunde erreicht und damit einen wirklich wichtigen Durchbruch erzielt“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux.

Quelle: igbau.de

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