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Clean Up: Video Clip Casting
Der bundesweite Video-Wettbewerb für alle Auszubildenden des Gebäudereiniger-Handwerks

Mach mit beim Video-Clip Casting des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.

Mit Deinem selbstgemachten Video rund um das Thema Reinigen und das Gebäudereiniger-Handwerk kannst Du tolle Preise gewinnen.

Du erlebst während Deiner Ausbildung jeden Tag viele unterschiedliche Situationen. Zeige uns witzige und spannende Momente, interessante Reinigungssituationen, auch vorher und nachher, schwierige Einsätze, oder überlege Dir eine gute Filmidee, plane Deinen Filmdreh und dann mach das Shooting zu Deinem eigenen Video-Clip. Deine Ideen sind gefragt. Und wir sind auf Deinen Video-Clip gespannt.

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Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.

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Unter dem Motto „Mit Hako und Multicar durch alle Jahreszeiten“ präsentierte die Hako-Werke GmbH am 10. März in und rund um die Jever-Skihalle in Neuss einen repräsentativen Querschnitt durch das umfangreiche 4-Jahreszeiten- Produktprogramm für Reinigungs- und Pflegetechnik.

Der Veranstaltungsort, die Neusser Skihalle, ließ im Vorfeld schon einiges erahnen. Angekündigt war eine Produktpräsentation mit informativen Fachvorträgen durch unabhängige Referenten und die Möglichkeit für viele Gespräche, bei denen auch der Spaß nicht zu kurz kommen sollte.

Eine umfangreiche Ausstellung zu den Bereichen Cityreinigung, Grundstückspflege und Winterdienst waren eindeutig der Hauptbestandteile der Veranstaltung. Hinzu kamen sehr gute Vorträge zum Bereich Wettervorhersage durch die Meteo Group, die Darstellung des Winterdienstes in Berlin, Ölspurbeseitigung und Rechtsicherheit im Winterdienst.

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Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:

Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.

Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html

Das heißt im Klartext:

Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne

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Wie aus Kreisen des Bundesarbeitsministerium zu hören war, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste somit am 09.03.2010 im Bundesanzeiger zu lesen sein.

Weitere Informationen folgen nach einer entsprechenden Veröffentlichung.

Für die gewerblichen Beschäftigten bedeutet dies unter Umständen, dass die zum 01.01.2010 vereinbarten Stundenlöhne nun endgültig bezahlt werden müssen.

Nach aktuellem Kenntnisstand, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages dann auch erst ab 10.03.2010 gelten. Dies bedeutet, Gewerbliche Beschäftige, die bis dahin keinen neuen Tariflohn erhalten haben, dürfen auf keine nachträgliche Zahlung hoffen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird, allem Anschein nach, nicht rückwirkend für Gültig erklärt.

Kein allzu befriedigendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sich die Tarifparteien bereits am 29.10.2009 geeinigt hatten. Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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So titelt Spiegel Online in seiner Ausgabe, am 03.01.2010. Leider ist das die traurige Wahrheit bei vielen Gebäudereinigern.
Was der Spiegel jetzt öffentlich macht, ist schon seit Tarifabschluss, hinter vorgehaltener Hand, bekannt. Zumindest bezahlt ein Großteil der Gebäudereiniger derzeit den alten Tarifvertrag. Das ist immerhin schon mehr, als das was in der kurzen tariflosen Zeit, im Oktober 2009, einigen neuen Bewerbern angeboten wurde.

Im Artikel heißt es unter anderem:
Tatsächlich lässt sich der Vertragsbruch auf den ersten Blick mit den bürokratischen Rahmenbedingungen erklären. Denn seit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu Anfang des Jahres liegt im Bundesarbeitsministerium ein Antrag, den Abschluss zum branchenweit verbindlichen Mindestlohn zu erklären. Die entsprechende Rechtsverordnung dürfte nach Auskunft aus dem Ministerium noch bis Mitte März auf sich warten lassen.

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Die letzten zwei Wochen waren für uns eine Zitterpartie. Es ist so gut wie kein Streusalz mehr bei unseren Lieferanten zu bekommen. Alle Lager und Depots sind leer. Nachdem ich mir bis Montag die Finger wund gewählt hatte, fragte ich unsere Kollegen der All Service Garten- und Landschaftspflege in Frankfurt, ob sie noch eine konstruktive Idee haben. Bei der vorhergesagten Witterung mit Eisglätte durch Tauwasser und Blitzeis konnte ich keine weiteren Risiken eingehen.

Es gab noch eine Quelle. Nicht in Deutschland, dafür aber in Portugal. Nachteil der ganzen Geschichte war dabei nicht einmal der Preis, sondern die Tatsache dass wir nur einen Anlieferungsort für einen Sattelschlepper anmelden konnten. Unsere eigenen Lieferanten bringen in der Regel unser bestelltes Streugut bis in unsere Depots nach Köln und Bonn.

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Kurzes Fazit zum ersten Wintermonat im Jahre 2010. Mein gesamtes Team hat effektiv an 3 Tagen im Monat Januar keinen Einsatz gehabt. Jede Nacht zwischen 1:00 und 4:00 Uhr hieß die Meldung: Einsatz auf Grund Wetterwarnung oder Wetterlage.

Erschwerend kommt hinzu, dass es schon seit Dezember einen totalen Lieferengpass für Streusalz gibt. Der Einsatz von Streusalz ist zwar in den meisten Städten und Kommunen auf Gehwegen verboten, da wir jedoch unzählige Fahrstraßen und Parkplätze räumen müssen, ist der Streusalzbedarf recht hoch. Aktuelle Zahlen liegen mir noch nicht vor. Tatsache dürfte aber sein, dass wir weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre im Verbrauch liegen.

Auf Grund der Dauereinsätze und den nur sehr knapp bemessenen Werkstattzeiten für Fahrzeuge, macht sich auch langsam der Verschleiß am Material bemerkbar. Streuer wollen nicht mehr so, wie wir wollen. Schürfleisten der Räumschilder sind bis auf den letzten Millimeter abgenutzt und die Ersatzbeschaffung, durch leere Lager, kaum noch möglich.

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Eine gute Frage, die vom Zentralverband des deutschen Handwerks e.V. mit einem Videospot anschaulich beantwortet wird.

Der gut gemeinte Spot sorgte jedoch für Aufregung. Nach der Premiere am Samstag Abend steht die Langversion des neuen Handwerk-Imagefilms jetzt auch auf der Internetseite des Handwerks zur Verfügung.


Intern kam jedoch vom ZDH über den Bundesverband des Gebäudereiniger-Handwerks die Information, dass die Ausstrahlung des Fernsehspots zur Imagekampagne des Handwerks momentan ausgesetzt wurde.

Bei einigen Zuschauern war laut ZDH wohl der Eindruck eines Zusammenhangs mit der Zerstörungssituation in Haiti entstanden, so dass der ZDH mit dem Aussetzen der Ausstrahlung jeden negativen Einfluss auf die Kampagne vermeiden will.

Auf der Kampagneninternetseite kann der Spot weiterhin in der Langversion betrachtet werden.

Nach der Einigung im Tarifkonflikt für die Gebäudereiniger, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.

Darauf darf man gespannt sein. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat dies weder bestätigt noch dementiert. Fakt ist, im Angestelltenbereich krankt es seit 2004. Damals endete der Tarifvertrag ohne das es bis heute einen Neuen gab. Kaufmännische und technische Angestellte haben in den vergangenen fünf Jahren zum Großteil keine Gehaltserhöhung erhalten. Angestellte die in den vergangenen Jahren ihren Arbeitsplatz gewechselt haben (mussten), stehen meistens schlechter da, als zu vor. Das fängt bei den Gehältern an und endet bei Wegfall von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Urlaubstagen.

Technische Angestellte im Bereich der Objektleitung, die nicht selten mehr als 12 Stunden unterwegs sind am Tag, verdienen heute zum Teil deutlich weniger als ein Gebäudereinigergeselle der zum Beispiel in der Glasreinigung (8 Stunden) eingesetzt wird.

Der fehlende Tarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk ist aus meiner Sicht auch Schuld an dem Preisverfall in unserer Branche. Persönlich bin ich gespannt, ob es zu einem neuen Tarifvertrag kommt. Ehrlich gesagt habe ich diese Hoffnung schon lange aufgegeben. Aber ich lasse mich gerne überraschen.