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Bonn, 12. Januar 2009

Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigung

Zum zweiten Mal nach der Aufnahme der Gebäudereiniger in die gesetzlichen Mindestlohnregelungen zum 1. Juli 2007 hat der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung diese Branche geprüft.

Bei der 7-tägigen Aktion Mitte November des abgelaufenen Jahres setzte der Zoll rund 2.100 Beschäftigte ein, die 2.782 Unternehmen und 17.368 Gebäudereiniger vor Ort prüften.

Bei über 530 Betrieben ergaben sich Hinweise, dass die Mindestlöhne nicht gezahlt wurden, davon waren 1.400 Arbeitnehmer betroffen.
Insgesamt ergaben sich bei den Arbeitnehmern 2.911 Hinweise auf Rechtsverstöße, bei den Arbeitgebern 777. Dazu zählen neben Hinweisen auf Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen auch Fälle von Leistungsbetrug sowie Hinweise auf Scheinselbständigkeit und arbeitsgenehmigungsrechtliche Verstöße.

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Auf der Webseite von Robert Obermeyer Human Resource Management GmbH, steht seit einigen Tagen, als Download die Auswertung einer durchgeführten
Onlinestudie zum Thema:

Gehaltsstrukturen und berufliche Aspekte im Facility- und Immobilienmanagement“.

Für mich bisher einmalig, dass ich aus meinen Arbeitsfeld so eine detaillierte Studie gelesen habe.

Zur Webseite: www.roconsulting.de

Zum Download: www.roconsulting.de/aussenleben/news/

All Service Gebäudedienste – Niederlassung Köln hat kurz vor Weihnachten eine neue Kehrmaschine in Dienst gestellt. Die neue Hako Citymaster 2000 wurde durch den Verkaufsleiter Markus Cerkovc an den Niederlassungsleiter Matthias Stawinski persönlich übergeben. Nach intensiver Schulung und Einweisung der Mitarbeiter Tadek Bartczak, Romeo Wätzel und Stefan Breg wird die Citymaster 2000 noch vor Weihnachten in den täglichen Arbeitsbetrieb aufgenommen.

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Am heutigen Vormittag feierte die All Service Unternehmensgruppe für Gebäudemanagement ihr 50-jähriges Firmenjubiläum im Museum für Angewandte Kunst in Frankfurt. Gleichzeitig präsentierte die Unternehmensführung gemeinsam mit dem Kunstgewerbeverein in Frankfurt am Main e.V. ein neues, spannendes Kultursponsoringprojekt: die Förderung und Unterstützung der Revitalisierung der „Historischen Villa“ des Museums für Angewandte Kunst. Geladene Gäste waren namhafte Kunden und Geschäftspartner, Repräsentanten aus Politik und Gesellschaft sowie weitere Gäste des Hauses.

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Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks bestätigt und informiert auf der Webseite www.gebaeudereiniger.de, “Die Allgemeinverbindichkeit des Mindestlohntarifvertrages tritt in Kraft“.

Und das recht schnell! Bereits am 01.03.2008. Eine entsprechende Meldung wird morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Keine konkrete Aussage gibt es zum zusätzlichen Urlaubsgeld. Dies sollte in die Allgemeinverbindlichkeit mit aufgenommen werden. Auch auf der Webseite der IG-Bau gibt es dazu noch keine weiteren Informationen.

Die Ministerien einig – Mindestlohn für Gebäudereiniger kommt doch.

Diese Meldung tickerte so eben über www.derwesten.de herein.

Für die 800 000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung wird nun doch wie geplant ein Mindestlohn eingeführt.

Das Bundesarbeits- und das Wirtschaftsministerium haben ihren Streit über eine Rechtsverordnung beigelegt. Wie das Arbeitsministerium am Mittwoch in Berlin weiter mitteilte, kommt der neue Mindestlohn unverändert zum 1. März. Das Wirtschaftsministerium wollte ihn zunächst auf die unterste Lohngruppe beschränken.

Der ganze Artikel unter www.derwesten.de.

Das bedeutet nun für die Beschäftigten, dass es nun voraussichtlich eine Tarifsicherheit bis September 2009 geben wird.

Im Artikel heißt es weiter, dass im Westen für Glasreiniger 10,80 € geben wird und für Reinigungskräfte im untersten Tarif 8,15 € je Stunde. Anders sieht es im Osten der Republik aus. Der unterste Mindestlohn für Reinigungskräfte soll dort bei 6,58 € liegen.

So eine Schlagzeile in der FinancelTimes Deutschland von heute.

Somit hat das Bundeswirtschaftsministerium am letztmöglichen Tag, Widerspruch gegen die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk eingelegt.

Eine Allgemeinverbindlichkeit der Tariflöhne gibt es bis auf Weiteres nur für die Lohngruppe 1, also 7.87 Euro (West) und 6,36 Euro (Ost). Dies entspricht dem Stand des Tarifvertrages vom 01.04.2004.

Aus meiner Sicht ein ganz derber Schlag in das Gesicht unserer rund 800.000 beschäftigten MitarbeiterInnen und KollegenInnen im Gebäudereiniger-Handwerk. Vor allem dann, wenn man bedenkt mit welchen hohen Forderungen derzeit in anderen Bereichen (Bahn, IG-Metall, etc.) gekämpft wird und wurde.

Im Gebäudereiniger-Handwerk hatte man sich auf eine moderate Erhöhung von 3,5% geeinigt. Der Mindestlohn der Lohngruppe 1 sollte mit 8,15 € festgeschrieben werden.

Für mich ist diese Gesamtsituation unfassbar und unverantwortlich. Erst im vergangenen Jahr haben sich nach langem Ringen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände im Gebäudereiniger-Handwerk auf einen neuen Tariflohn geeinigt, der bis zum 30.09.2009 Bestand haben sollte. Nun schießt die Politik dagegen. Letztendlich scheint in Berlin keiner zu Wissen was er damit anrichtet.

Bereits mit Wirkung zum 01.01.2008 haben viele Gebäudereinigerkollegen Ihrem Personal den Lohn nach den neuen Tarifen bezahlt. Nun ist damit zu rechnen, dass diese Erhöhung generell wieder Rückgängig gemacht wird, da man sonst im Wettbewerb und bei einer neuen Angebotsabgabe kaum eine Chance hat. Ausnahmen hierzu wird es wohl nur bei Kunden geben, die eine entsprechende Tariferhöhung mitgetragen haben.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks wird, laut mir vorliegenden Informationen, dagegen vorgehen. Es wird schon in der kommenden Woche dazu Gespräche im Bundesarbeitsministerium geben. Das Ringen geht somit weiter und in die nächste Runde.

Wann eine Entscheidung fällt, steht nun wieder in den Sternen. Es ist einfach unfassbar.

Seit diesem Jahr droht Arbeitnehmern ein Bußgeld bis 1.000 Euro, wenn sie den Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit nicht mitführen. Bislang konnten die Beschäftigten ein Bußgeld vermeiden, wenn sie bei einer Kontrolle durch die Zollverwaltung den Personalausweis statt des Sozialversicherungsausweises vorlegten. Diese Ausweichmöglichkeit hat der Gesetzgeber gestrichen.

Betroffen von dieser Neuregelung sind alle Beschäftigte des Baugewerbes, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des Personen- und Güterverkehrgewerbes, des Schaustellergewerbes, des Gebäudereinigungsgewerbes, der Unternehmen der Forstwirtschaft sowie der Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen.

Beschäftigte in diesen Bereichen müssen ihren Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit dabei haben, um ihn bei einer Zollkontrolle vorlegen zu können. Das eigene Lichtbild muss man selber in den Ausweis einkleben, sonst ist der Ausweis nicht gültig.

Arbeitnehmer ausländischer Firmen müssen anstelle des Sozialversicherungsausweises ihren Aufenthaltstitel oder die Bescheinigung E 101 (Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland) bei der Arbeit mit sich führen.

Diese Information findet man jedoch nicht bei der »Finanzkontrolle Schwarzarbeit« vom Zoll, in Köln.

Entsprechende Pressemitteilungen gab es zu Beginn des Jahres. »An der Mitführungspflicht hat sich für Beschäftigte des Baugewerbes, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des Personen- und Güterverkehrsgewerbes, des Schaustellergewerbes, des Gebäudereinigungsgewerbes, der Unternehmen der Forstwirtschaft sowie der Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, nichts geändert. Beschäftigte in diesen Bereichen müssen ihren Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit dabei haben, um ihn bei einer Zollkontrolle vorlegen zu können.«

Ob das Bußgeld bis zu 1.000,00 € tatsächlich erhoben wird, stellt sich vermutlich bei entsprechenden Kontrollen heraus. Es können bei fehlenden Sozialversicherungsausweisen Verfahren eingeleitet werden, die aber im Ermessen des Beamten durch eine mündlich ausgesprochene Verwarnung gleich wieder eingestellt werden.

Dieses Risiko sollte man jedoch nicht eingehen.

Einen Beitrag dazu gibt es u.a. auf www.igbau.de