Die ersten 100 Tage bei fairconcept gebäudeservice GmbH haben sich so gut angefühlt, als ob ich schon lange Teil des Unternehmens wäre. Von Anfang an wurde ich herzlich willkommen geheißen und habe mich schnell integriert gefühlt.
Beiträge
Ein neues Kapitel meiner beruflichen Reise begann im Jahr 2024 mit meinem Eintritt bei der fair-concept Gebäudeservice GmbH. Dieser Schritt markierte nicht nur eine Veränderung in meiner Karriere, sondern auch eine bewusste Entscheidung, mich von vorherigen leitenden Positionen zu lösen. Beeindruckende Titel allein nützen wenig, wenn sie nicht mit persönlichem Glück und Zufriedenheit einhergehen.
Mir wurde nichts Weltbewegendes versprochen, jedoch die schlichte Lust auf Veränderung trieb mich voran.
Nach 29 Jahren bei der All Service Gebäudedienste GmbH wagte ich im Mai 2023 den Schritt ins Unbekannte. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber habe ich viel gelernt, erlebt und erreicht – eine berufliche Reise, die ich dem Unternehmen und den wunderbaren Menschen, mit denen ich zusammenarbeiten durfte, zu verdanken habe.
Am 2. Mai 2023 habe ich meine Position als Bereichsleiter bei der Dr. Sasse Gebäudedienste GmbH in Köln angetreten – der Beginn eines aufregenden Abenteuers mit zahlreichen neuen Erlebnissen.
Die „Große Tarifkommission“ des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat heute dem Tarifkompromiss vom 2. Juni 2022 mit der Gewerkschaft IG BAU zugestimmt. Das Votum auf Arbeitgeberseite erfolgte im Zuge einer digitalen Sitzung einstimmig.
Ein ebenso positives Votum der Gewerkschaft in der kommenden Woche vorausgesetzt, steigen zum 1. Oktober 2022 die Löhne in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in allen neun Lohngruppen. Die zweite Erhöhungs-Stufe greift zum 1. Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und endet zum 31. Dezember 2024.
Zwei Lohngruppen (Lohngruppe 1 und 6) sind allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne. Allgemeinverbindlich heißt, dass die Löhne ohne Ausnahme bundesweit auch für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten.
Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). In Lohngruppe 1 arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten. Lohngruppe 6, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.
Nach Zustimmung beider Tarifvertragsparteien muss der Tarifvertrag zuletzt seitens des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zum 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Seit 01.03.2016 gilt der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich. Immerhin hat es dazu wieder einmal vier Monate gebraucht. Eine Tatsache, die grundsätzliche für Verunsicherung bei Mitarbeitern, Mitbewerbern und Kunden sorgt.
Der Bundesinnungsverband meldet dazu:
Der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag ist per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) ab dem 1. März 2016 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gelten die Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (u.a. Glasreinigung) zwingend als Mindestlohn für alle Beschäftigten von Betrieben (oder Betriebsabteilungen), soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden.
Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 1 betragen ab dem 1. Januar 2016 9,80 Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 10,00 Euro (West) und 9,05 Euro (Ost).
Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 betragen ab dem 1. Januar 2016 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 13,25 Euro (West) und 11,53 Euro (Ost).
Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de
Der neue Tarifvertrag hat Gültigkeit bis 31.12.2017
Das Entsendegesetz für Gebäudereiniger trat am 01. Juli 2007 in Kraft. Meine persönlichen Erkenntnisse sind ernüchternd, denn das Entsendegesetz für das Gebäudereiniger-Handwerk, hat meine persönlichen Erwartungen in keinster Weise erfüllt.
Es gibt immer noch viel zu viele schwarze Schafe in unserer Branche. Die halten sich nicht an einen Tarifvertrag und somit auch nicht an das Entsendegesetz, sprich dem Mindestlohn. Es wird überall getrickst, Mitarbeiter um ihren Lohn betrogen und Kunden die heile Dienstleistungswelt vorgegaukelt.
Steigt der Tariflohn, wird einfach die Schlagzahl für die Mitarbeiter erhöht. Es werden Versetzungen vorgenommen und die Reviere vergrößert. Nach einer Erhöhung des Tariflohnes kann manch ein Mitarbeiter froh sein, wenn er mindestens das gleiche Geld, wie vor der Erhöhung verdient. Meistens bleibt es jedoch beim gleichen Geld, bei viel mehr Arbeit.
So meine Erkenntnis im Bereich der Abwicklung und den Erfahrungen aus Gesprächen mit Kunden, Unternehmensberater, Branchenkollegen und Reinigungskräften.
Branche verschafft sich mit Innovationen, Nachhaltigkeit und gutem Design Wettbewerbsvorteile
Berlin, 23. September 2011 – Mehr Fachbesucher aus dem In- und Ausland, hochzufriedene Aussteller sowie eine zuversichtliche Einschätzung der künftigen Branchensituation kennzeichneten die CMS 2011 Berlin – Cleaning.Management.Services.
Vom 20. bis 23. September zeigten 354 Aussteller (2009: 350) aus 20 Ländern eine komplette Marktübersicht über Produkte, Systeme und Verfahren der gesamten Reinigungstechnik und Reinigungschemie. Rund 15.500 Fachbesucher aus mehr als 60 Ländern (2009: 14.300/50 Länder) informierten sich vier Tage lang über die Innovationen der Branche, darunter Delegationen aus Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Schweden, der Schweiz, Spanien, der Türkei, Tschechien, Ukraine und Übersee (Amerika und Asien). Der Anstieg der Fachbesucher entspricht einer Steigerung um mehr als acht Prozent im Vergleich zur CMS 2009. Aussteller und Fachbesucher hoben in übereinstimmenden Aussagen die hohe Entscheidungskompetenz der Branchenvertreter sowie das komplette Angebotsspektrum an Neuheiten hervor, das die Internationale Fachmesse für Reinigungssysteme, Gebäudemanagement und Dienstleistungen auf 24.700 Quadratmetern Hallen- und Freigeländefläche präsentierte. Wie stark die CMS 2011 die Branchenvertreter beflügelte, zeigte die Einschätzung der wirtschaftlichen Situation: Mehr als 90 Prozent der Branchenvertreter schätzten die momentane beziehungsweise künftige Branchenentwicklung mit sehr gut bis zufriedenstellend ein.
Am 04.04.2011 hat nun die IG Bau eine neue Tarifrunde für das Gebäudereiniger Handwerk eingeläutet. Dies ist angesichts der anstehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 und den derzeit noch unklaren Ergebnissen daraus, mehr als schädlich. Es wird befürchtet, dass es durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland, nun zu einen Zuzug von Arbeitskräften aus den restlichen EU-Ländern kommt, die einheimische Arbeitnehmer verdrängt werden und das Lohnniveau gedrückt wird.
Ein Entgegenwirken ist nur mit Mindestlöhnen im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetze möglich. Fällt durch unsinnige und überzogene Tariferhöhungen der Mindestlohn, so ist mit einem Lohndumping zurechnen. Dabei jedoch nicht nur in der Gebäudereinigung, sondern auch in anderen Bereichen des sogenannten Niedriglohnsektors, wie zum Beispiel im Bereich der Zeitarbeit.
Zusätzlich erschwerend sehe ich generell ein Vertrauen zur IG-Bau. 2009, nach der Einigung im letzten Tarifkonflikt für das Gebäudereiniger-Handwerk, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar 2010 Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.
Fazit nach über einem Jahr: Still ruht der See, darüber wird nicht mehr gesprochen, berichtet oder offen diskutiert. Es gibt auch weiterhin keinen Tarifvertrag für angestellte Techniker und Kaufleute im Gebäudereiniger Handwerk. Es verdienen heute schon Angestellte mit Personalverantwortung weniger, als Reinigungskräfte mit Qualifizierung.
Postwendend, zu den überzogenen Forderungen der IG-Bau, gab es gleich am 04.05.2011 eine Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.“Tarifforderung der IG BAU völlig unrealistisch”, so der Titel.
Die Wahrheit wird zum Ende des Jahres 2011 wieder irgendwo in der Mitte liegen. Das kann man als Gebäudereiniger zumindest nur hoffen. Damit zum Jahresbeginn 2012 nicht das Chaos losgeht, bei dem sich dann alle Dienstleister wieder einmal gegenseitig wahnwitzige Dumpingpreise um die Ohren hauen.
Wie schon in den vergangenen Jahren, wird sich bei einem zu hohen Tarifabschluss der Kunde mehr als einmal überlegen, ob er noch alles gereinigt haben möchte. Zusätzlich werden die Leistungswerte von den Gebäudereinigern für die Reinigungskräfte angehoben, um marktfähige Angebote zu platzieren. Das heißt dann auch wieder mehr Arbeiten für etwas mehr Lohn.
Dies ist jedoch nur meine ganz persönliche Meinung zu dem Tariftheater. Jeder sollte sich dazu einfach sein eigenes Bild machen.
Frankfurt am Main, 14. Februar 2011 – All Service Garten- und Landschaftspflege hat einen neuen Kunden gewonnen: Ab sofort betreuen die Fachleute des All Service- Unternehmens 38 Kindergärten in Mönchengladbach. Neben der Pflege der Außenanlagen sind die Mitarbeiter für sämtliche Hausmeisterdienste zuständig und für den Winterdienst im Einsatz.
Große Freude bei All Service Garten- und Landschaftspflege. Ab sofort bietet das Unternehmen seine Dienstleistungen in 38 Kindergärten in Mönchengladbach an. Hierbei kümmern sich die Experten nicht nur um die Grünpflege der Anlagen, sondern übernehmen alle anfallenden Hausmeisterdienste und sind für den Winterdienst verantwortlich, sobald dieser benötigt wird.
„Wir freuen uns sehr, dass wir den Auftraggeber mit unserem vielfältigen Dienstleistungsangebot überzeugen konnten. Wir wollen gerne unseren Beitrag dazu leisten, dass die Kinder in gepflegten Grünanlagen spielen können und sicher durch den Winter kommen“, so Luis da Silva, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Garten- und Landschaftspflege GmbH.
Der Auftrag gilt zunächst für ein Jahr und kommt von einem katholischen Träger, dem alle betreffenden Kindergärten gehören. Das Umsatzvolumen liegt bei 200.000 Euro. Damit alle Dienstleistungen reibungslos erfüllt werden können, hat All Service Garten- und Landschaftspflege vier Mitarbeiter ständig vor Ort im Einsatz.
Für die interne Koordination und Abwicklung des Auftrags sorgen die Ansprechpartner in der Kölner Niederlassung.
Die All Service Unternehmensgruppe für Gebäudemanagement ist seit nahezu 15 Jahren mit All Service Sicherheitsdienste und All Service Gebäudedienste in Köln vertreten.
Mit All Service Garten- und Landschaftspflege expandiert die Niederlassung nun erfolgreich weiter.
Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.
Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.
Quelle: www.spiegel.de
Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.
Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.
Quelle: www.gebaeudereiniger.de