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20.06.2013 – Nach 14 Stunden und fünf Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks, den Lohn für die rund 590.000 gewerblich Beschäftigten der Branche im Westen in zwei Stufen um 3,44 und 2,58 Prozent zu erhöhen. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf 85,5 und 86 Prozent des West-Lohns angehoben.

Nach zwei Nullmonaten beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 damit dann im Westen 9,31 Euro ab 1. Januar 2014 und 9,55 Euro ab 1. Januar 2015, in Ostdeutschland 7,96 Euro bzw. 8,21 Euro. Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.

„Wir sind mit unserem Angebot an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit für unsere Betriebe gegangen, haben uns aber letztendlich auf einen gerade noch akzeptablen Abschluss einigen können. Dieser gibt unseren Mitgliedern wie den Kunden Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre. Gleichzeitig konnten wir unserem erklärten Ziel einer weiteren Angleichung der Ost- an die Westlöhne ein gutes Stück näher kommen.“ so der Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes, Thomas Conrady.

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Tarifverhandlungen Gebäudereiniger-Handwerk erneut ergebnislos vertagt – Nach mehr als 19 stündiger Verhandlung trennten sich die Tarifparteien in der Gebäudereinigung um 4:30 Uhr ohne Ergebnis. Die Verhandlungen werden am 19. Juni 2013 in Berlin fortgeführt.

So die kurze und knappe Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBau vermeldet dazu

Verhandlungen für die Gebäudereinigung ohne Ergebnis vertagt – Frankfurt am Main, 30.05.2013

Die vierte Tarifrunde für das Gebäudereiniger-Handwerk brachte kein Ergebnis. Nach rund 20 Stunden sehr kontroverser Diskussion trennten sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, ohne eine Einigung über ein Lohnplus für die rund 550 000 Beschäftigten der Branche zu erzielen. Bis in die frühen Morgenstunden verhandelten die Tarifparteien vor allem über die Lohnhöhe sowie über die Angleichung des Ostlohns an das Westniveau.

Die IG BAU fordert für die unterste Entgeltgruppe ein Plus von 70 Cent im Westen und in einem zweiten Schritt weitere 65 Cent bei einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Die Löhne im Osten sollen zunächst auf 88 Prozent des Westlohns steigen und in einer weiteren Stufe auf 92 Prozent angehoben werden. Die Tarife der übrigen Lohngruppen sollen entsprechend der Cent-Erhöhung angepasst werden. Bereits 2011 hatte die IG BAU mit den Arbeitgebern vereinbart, dass spätestens 2019 kein Unterschied in der Bezahlung Ost-West mehr existiert.

Die Arbeitgeber bieten im Westen 40 Cent verteilt auf zwei Schritte. Dieser Tarifvertrag solle jedoch für eine lange Laufzeit von 26 Monate gelten. Die unterste Lohngruppe I im Westen würde danach von jetzt neun Euro auf 9,40 Euro steigen. Das ist gleichzeitig der Mindestlohn. Im Osten bieten die Arbeitgeber ein Plus von 52 Cent. Die Lohngruppe I bzw. der Mindestlohn im Osten stiege dann von heute 7,56 auf 8,08 Euro.

Die fünfte Verhandlungsrunde findet am 19. Juni 2013 in Berlin statt.

www.igbau.de

Tarifverhandlung Gebäudereiniger: Arbeitgeber legen deutlich verbessertes Angebot vor
Bei der Tarifverhandlung für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung am 23. April 2013 haben die Arbeitgeber in Leipzig ihr Angebot merklich auf 4,4 Prozent im Westen und 6,9 Prozent im Osten erhöht. Dies bedeutet eine Anhebung der Löhne in Lohngruppe 1 auf dann 9,40 Euro im Westen und 8,08 Euro im Osten bei einer Laufzeit von 26 Monaten.

[…] Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Nachgebessertes Angebot der Arbeitgeber reicht nicht aus
Die IG BAU fordert für die unterste Entgeltgruppe ein Plus von 70 Cent im Westen und in einem zweiten Schritt weitere 65 Cent bei einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Die Löhne im Osten sollen zunächst auf 88 Prozent des Westlohns steigen und in einer weiteren Stufe auf 92 Prozent angehoben werden. Die Tarife der übrigen Lohngruppen sollen entsprechend der Cent-Erhöhung angepasst werden. Bereits 2011 hatte die IG BAU mit den Arbeitgebern vereinbart, dass spätestens 2019 kein Unterschied in der Bezahlung Ost-West mehr existiert.

Die vierte Verhandlungsrunde findet am 29. Mai 2013 in Frankfurt am Main statt.
[…] Quelle: www.igbau.de

Nur eine Toilettenfrau, die tatsächlich auch den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Reinigungsarbeiten zubringt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn als Putzfrau. Das hat jetzt das Hamburger Arbeitsgericht entschieden.

Quelle: www.sueddeutsche.de

Aus meiner Sicht ein nicht akzeptables Urteil. Mit diesem Urteil wird der Toiletten-Mafia in Deutschland Tor und Tür geöffnet. Nun kann man mit entsprechendem Gewerbe den Toilettenservice mit Dupinglöhnen entlohnen. Das Ganze mit einem richterlichen Urteil.

Gebäudereiniger die diesen Service anbieten, müssen sich einem Wettbewerb stellen, den sie schon verloren haben. Es sei denn sie unterwandern das Entsendegesetz und das bestehende Tarifrecht. Denn als Gebäudereinigung muss man der Toilettenfrau den derzeitigen Mindestlohn von 9,00 € (West) bzw. 7,56 (Ost) bezahlen.

19.03.2013 Arbeitgeber bieten 6,1 % im Osten und 3,5 % im Westen
Schon in der zweiten Verhandlungsrunde für die 550.000 gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung, die am 19. März 2013 in Köln stattfand, haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Es sieht bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Gesamterhöhung von 6,1 Prozent im Osten und 3,5 Prozent im Westen vor.

„Dieses Angebot ist Ausdruck unseres festen Willens, die Angleichung Ost-West innerhalb der festgelegten Fristen mit Leben zu erfüllen.“, so Thomas Conrady, Vorsitzender der Verhandlungskommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.

Nachdem die IG BAU keine revidierte Forderung vorgelegt hat, werden die Verhandlungen am 23. April 2013 in Leipzig fortgeführt.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Folgende Information gab es am 22.02.2013 zu den neuen Tarifverhandlungen für das Gebäudereiniger Handwerk, von der IG Bauen-Agrar-Umwelt.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks trennten sich nach mehrstündigen Verhandlungen in Frankfurt am Main. „Die Arbeitgeber waren nicht bereit, ein Angebot vorzulegen“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Bärbel Feltrini.

“Die Arbeitgeber machen es sich zu einfach, wenn sie auf fehlende Zustimmung der Kunden für Preissteigerungen durch steigende Lohnkosten verweisen. Das ist letztlich in jeder anderen Branche genauso. Wettbewerb darf aber nicht zur Lohndrückerei führen. Die Branche steht wirtschaftlich glänzend da. Dies haben die Beschäftigten mit ihrer Arbeit erwirtschaftet. Sie verdienen einen fairen Lohn, von dem sie leben können.”

Quelle: www.igbau.de

Vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerks gab es zum Wochenende keine Stellungnahme.

IG BAU fordert 70 und 65 Cent Lohnerhöhung für Gebäudereiniger für zwei Jahre

Frankfurt am Main, 03.02.2013
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert für die rund 530 000 Gebäudereiniger einen höheren Lohn in zwei Stufen. Das hat die Bundestarifkommission der IG BAU für die Tarifrunde 2013 im Gebäudereiniger-Handwerk an diesem Wochenende beschlossen.

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„Es muss selbstverständlich sein, dass die Beschäftigten von ihrer harten Arbeit vernünftig leben können. Das können sie von niedrigen Löhnen aber nicht“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Bärbel Feltrini. Derzeit beträgt der Mindestlohn in der Innenreinigung im Westen neun Euro und im Osten 7,56 Euro die Stunde. „Das reicht hinten und vorne nicht. Mit diesem Stundenlohn ist Altersarmut programmiert. Deshalb muss der Lohn deutlich steigen. Sonst erreicht die Rente der Beschäftigten trotz lebenslanger Arbeit nicht einmal das Niveau der Grundsicherung“, sagte Bärbel Feltrini.

Quelle: www.igbau.de


Gebäudereiniger-Handwerk sieht IG BAU Lohn-Forderungen mit Sorge
05.02.2013

Aufgrund der Forderung der IG BAU nach einer Lohnerhöhung in Westdeutschland um 15 % und in Ostdeutschland um 25 % für einen 2-jährigen Tarifvertrag sehen die Arbeitgeber mit großer Sorge dem Beginn der Verhandlungen am 22. Februar 2013 entgegen.

Ohne reflexartig näher auf die völlig überzogenen Forderungen einzugehen: auch eine relativ stabile wirtschaftliche Situation ist keine Grundlage, eine derartig hohe Forderung ernsthaft zu diskutieren.

„Unsere Kunden würden die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks und damit auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „nach Hause jagen“, wenn eine solche Forderung auch nur ansatzweise in Form einer Preiserhöhung vorgetragen würde.“ so der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes, Johannes Bungart. Angemerkt sei, dass die Preise in der Gebäudereinigung zu rund 80 Prozent aus Lohnkosten bestehen.

Die Tarifgespräche werden vor dem Hintergrund dieser Forderung äußerst schwierig.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

In ihrer heutigen Sitzung hat die Bundesregierung den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk erneut für allgemein verbindlich erklärt.

„Für unsere Branche“, so Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks „ist dies auch eine Bestätigung, dass der eingeschlagene Weg des Mindestlohnes in der Tarifpolitik der richtige ist.“

Ab dem 1. Januar 2012 beträgt der allgemein verbindliche Mindestlohn in der Gebäudereiniger-Branche in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 8,82 € pro Stunde im Westen und 7,33 € im Osten. Ab 1. Januar 2012 steigt er weiter auf 9 Euro im Westen und 7,56 Euro im Osten.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Einstimmig hat die Große Tarifkommission der Arbeitgeber im Gebäudereiniger Handwerk dem am 23. August 2011 erzielten Tarifabschluss heute in Berlin zugestimmt. „Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Lohn- und Mindestlohn-Tarifvertrages von unserer Seite nichts mehr im Weg“, so Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.
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Konkret beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 dann im Westen ab 1. Januar 2012 8,82 Euro, ab 1. Januar 2013 9 Euro, in Ostdeutschland ab 1. Januar 2012 7,33 Euro und 7,56 Euro ab 1. Januar 2013.

Die ganze Meldung auf www.gebaeudereiniger.de.

Durch die Einigung ist nun eine schnelle Anerkennung des Mindestlohntarifvertrages durch die Bundesregierung zu erwarten. Damit wird der Mindestlohn dann per Rechtsverordnung, gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz, für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche für verbindlich erklärt.

Frankfurt, 24. August 2011

Neuer Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk ab 1. Januar 2012

Nach fünfzehn Stunden und fünf Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks, den Lohn für die rund 530.000 gewerblich Beschäftigten der Branche im Westen ab dem 01.01.2012 um 3,1 bzw. ab dem 01.01.2013 um 2,05 Prozent zu erhöhen. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf dann 84 Prozent des West-Lohns angehoben.

Konkret beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 dann ab 1. Januar 2013 im Westen in der Endstufe 9 Euro, in Ostdeutschland 7,56 Euro.

„Uns war an einem wirtschaftlich tragfähigen Abschluss gelegen, der die Ost-West-Angleichung einen guten Schritt voranbringt. Dies ist uns mit der erzielten Tarifeinigung gelungen.“ so der Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes, Thomas Conrady.

„Entscheidend für uns war auch, dass unsere Betriebe und Kunden Rechts- und Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre erhalten.“ so Conrady weiter.

Das hohe Gut des Mindestlohns muss nun durch eine schnelle Allgemeinverbindlichkeit durch das Bundesarbeitsministerium gewährleistet werden. Dafür wurde mit dem frühzeitigen Abschluss von Seiten der Verhandlungspartner die Grundlage geschaffen. Nun ist es an der Politik zu handeln und faire Wettbewerbsbedingungen für die Branche zu erhalten.

Für Rückfragen:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Geschäftsführer RA Johannes Bungart
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Tel 0228-917750, Fax 0228-9177511
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