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Arbeitgeber- und Arbeitnehmer sind sich wieder einmal einig, dass keine Einigkeit besteht. Jedoch ist eine generell Tendenz aus meiner Sicht erkennbar. Der Mindestlohn West wird wohl unterhalb der 9,00 € Grenze bleiben.

Wie verfahren nun die Verhandlungen sind, vermag ich nicht einzuschätzen. Da muss sich jeder selbst seine Meinung bilden.

Der Arbeitgeberverband titelt Tarifverhandlung für das Gebäudereiniger-Handwerk nach vierter Runde vertagt und die Gewerkschaft titelt Arbeitgeber wollen Lohngerechtigkeit Ost-West hinauszögern.

Für alle Beteiligten wäre es entspannter, wenn bis Ende August 2011 eine Einigung herbeigeführt wird. Lassen wir uns einfach überraschen.

Berlin, 13. Juli 2011. In der dritten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber angeboten, die Löhne für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk bei einer Laufzeit von zwei Jahren um 3,5 Prozent zu erhöhen. Zusätzlich sollen die Löhne in Ostdeutschland in der Mindestlohngruppe 1 um 15 Eurocent erhöht werden, was einer Anhebung der Löhne um insgesamt 5,7 Prozent entspricht. Die IG BAU hat dieses Angebot als zu niedrig zurück gewiesen. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 9. August 2011 in Frankfurt am Main terminiert.
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Am 04.04.2011 hat nun die IG Bau eine neue Tarifrunde für das Gebäudereiniger Handwerk eingeläutet. Dies ist angesichts der anstehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 und den derzeit noch unklaren Ergebnissen daraus, mehr als schädlich. Es wird befürchtet, dass es durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland, nun zu einen Zuzug von Arbeitskräften aus den restlichen EU-Ländern kommt, die einheimische Arbeitnehmer verdrängt werden und das Lohnniveau gedrückt wird.

Ein Entgegenwirken ist nur mit Mindestlöhnen im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetze möglich. Fällt durch unsinnige und überzogene Tariferhöhungen der Mindestlohn, so ist mit einem Lohndumping zurechnen. Dabei jedoch nicht nur in der Gebäudereinigung, sondern auch in anderen Bereichen des sogenannten Niedriglohnsektors, wie zum Beispiel im Bereich der Zeitarbeit.

Zusätzlich erschwerend sehe ich generell ein Vertrauen zur IG-Bau. 2009, nach der Einigung im letzten Tarifkonflikt für das Gebäudereiniger-Handwerk, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar 2010 Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.

Fazit nach über einem Jahr: Still ruht der See, darüber wird nicht mehr gesprochen, berichtet oder offen diskutiert. Es gibt auch weiterhin keinen Tarifvertrag für angestellte Techniker und Kaufleute im Gebäudereiniger Handwerk. Es verdienen heute schon Angestellte mit Personalverantwortung weniger, als Reinigungskräfte mit Qualifizierung.

Postwendend, zu den überzogenen Forderungen der IG-Bau, gab es gleich am 04.05.2011 eine Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.“Tarifforderung der IG BAU völlig unrealistisch”, so der Titel.

Die Wahrheit wird zum Ende des Jahres 2011 wieder irgendwo in der Mitte liegen. Das kann man als Gebäudereiniger zumindest nur hoffen. Damit zum Jahresbeginn 2012 nicht das Chaos losgeht, bei dem sich dann alle Dienstleister wieder einmal gegenseitig wahnwitzige Dumpingpreise um die Ohren hauen.

Wie schon in den vergangenen Jahren, wird sich bei einem zu hohen Tarifabschluss der Kunde mehr als einmal überlegen, ob er noch alles gereinigt haben möchte. Zusätzlich werden die Leistungswerte von den Gebäudereinigern für die Reinigungskräfte angehoben, um marktfähige Angebote zu platzieren. Das heißt dann auch wieder mehr Arbeiten für etwas mehr Lohn.

Dies ist jedoch nur meine ganz persönliche Meinung zu dem Tariftheater. Jeder sollte sich dazu einfach sein eigenes Bild machen.

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Pressemeldung vom Bundesinnungsverband

Mehr Lohn erhalten die knapp 900.000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Deutschland ab 1. Januar 2011. Darauf wies der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Johannes Bungart hin. Die Stundenlöhne für Gebäudereiniger liegen dann in der Lohngruppe 1 im Westen bei 8,55 € bzw. bei 7,00 € im Osten. „Unsere Stundenlöhne für ungelernte Arbeitskräfte im Westen ab 1. Januar 2011 liegen damit bereits über dem vom DGB geforderten Mindestlohn von 8,50 €. (Bungart) Nach den Lohnerhöhungen zum 1. Januar 2010 um 3,8 Prozent im Osten bzw. 3,1 Prozent im Westen, folge nun eine weitere Erhöhung um 2,5 Prozent (Ost) bzw. 1,8 Prozent (West).

Bungart wandte sich gegen die häufige Charakterisierung der Gebäudereiniger-Branche als „Niedriglohnsektor“. Für Glas- und Fassadenreinigung zum Beispiel werde demnächst ein Stundenlohn von 11,33 € (West) bzw. 8,88 € (Ost) gezahlt. „Wer bei diesen Stundenlöhnen noch von Niedriglöhnen spricht, der kennt die Realität auf dem Arbeitsmarkt nicht“, so Bungart.

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Ein-Euro-Jobs gefährden bestehende Arbeitsplätze Gebäudereiniger unterstützen Position des Bundesrechnungshofs

„Wenn der Bundesrechnungshof jetzt u.a. feststellt, dass Ein-Euro-Jobber Nasszellen in einem Altenheim reinigen, dann werden damit ganz eindeutig reguläre Arbeitsplätze ersetzt und nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, zusätzliche Arbeiten geleistet.“ Dies erklärte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart, zum Bericht des Bundesrechnungshofs über den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs fehlten in mehr als der Hälfte der geprüften Fälle die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung. Entweder handele es sich nicht um zusätzliche Tätigkeiten für die Allgemeinheit oder es wurde ungeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht. Das Gebäudereiniger-Handwerk habe bereits bei der Einführung von Ein-Euro-Jobs im Jahr 2004 befürchtet, dass Kommunen und Verbände Reinigungsdienstleistungen, die sie bisher von privaten Unternehmen eingekauft hätten, weiter reduzieren würden. „Genau dies ist jetzt eingetreten und wird vom Bundesrechnungshof bestätigt.“ (Bungart)


Nach dem zu erwartenden weitgehenden Wegfall der Zivildienstplätze befürchtet der Verband zusätzlich, dass z.B. Wohlfahrtsverbände die entstehenden Lücken durch Ein-Euro-Jobber ersetzen.

Bungart forderte die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen und die Tätigkeiten für Ein-Euro-Jobber genau zu definieren, um eine Verdrängung der Privatwirtschaft durch Subventionierung zu verhindern.

So eine Meldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Quelle: www.spiegel.de

Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.

Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.

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Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:

Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.

Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html

Das heißt im Klartext:

Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne

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Wie aus Kreisen des Bundesarbeitsministerium zu hören war, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste somit am 09.03.2010 im Bundesanzeiger zu lesen sein.

Weitere Informationen folgen nach einer entsprechenden Veröffentlichung.

Für die gewerblichen Beschäftigten bedeutet dies unter Umständen, dass die zum 01.01.2010 vereinbarten Stundenlöhne nun endgültig bezahlt werden müssen.

Nach aktuellem Kenntnisstand, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages dann auch erst ab 10.03.2010 gelten. Dies bedeutet, Gewerbliche Beschäftige, die bis dahin keinen neuen Tariflohn erhalten haben, dürfen auf keine nachträgliche Zahlung hoffen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird, allem Anschein nach, nicht rückwirkend für Gültig erklärt.

Kein allzu befriedigendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sich die Tarifparteien bereits am 29.10.2009 geeinigt hatten. Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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So titelt Spiegel Online in seiner Ausgabe, am 03.01.2010. Leider ist das die traurige Wahrheit bei vielen Gebäudereinigern.
Was der Spiegel jetzt öffentlich macht, ist schon seit Tarifabschluss, hinter vorgehaltener Hand, bekannt. Zumindest bezahlt ein Großteil der Gebäudereiniger derzeit den alten Tarifvertrag. Das ist immerhin schon mehr, als das was in der kurzen tariflosen Zeit, im Oktober 2009, einigen neuen Bewerbern angeboten wurde.

Im Artikel heißt es unter anderem:
Tatsächlich lässt sich der Vertragsbruch auf den ersten Blick mit den bürokratischen Rahmenbedingungen erklären. Denn seit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu Anfang des Jahres liegt im Bundesarbeitsministerium ein Antrag, den Abschluss zum branchenweit verbindlichen Mindestlohn zu erklären. Die entsprechende Rechtsverordnung dürfte nach Auskunft aus dem Ministerium noch bis Mitte März auf sich warten lassen.

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