Wenn es um den Mindestlohn in Deutschland geht, ist es wichtig, generell zwischen zwei verschiedenen Arten zu unterscheiden: dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Branchenmindestlohn.
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Ein Blick auf die Welt der Gebäudereinigung offenbart oft mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Hinter dem alltäglichen Putzen und Wischen verbergen sich Geschichten von harten Arbeitsbedingungen, geringen Löhnen und mangelnder Wertschätzung.
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Nach 15-stündigen Verhandlungen haben sich IG BAU und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) am frühen Mittwochmorgen in Steinbach in der vierten Tarifrunde geeinigt. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk. Der Branchenmindestlohn steigt ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %), ab 2023 auf 12 € (+3,9 %). Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, erklärt:
„Der Abschluss ist für unsere von der Corona-Krise stark betroffenen Betriebe am Rande des Machbaren. Unterm Strich jedoch steht ein Tarifvertrag der Vernunft mit vielen überzeugenden Facetten. Vor allem die lange Laufzeit und der konstante Lohnzuwachs sind für die Planungssicherheit der Betriebe und Auftraggeber und mit Blick auf die unsichere Zukunft durch Corona ein sehr hohes Gut. Mit dem Abschluss unterstreichen die Arbeitgeber des beschäftigungsstärksten deutschen Handwerks einmal mehr, dass sie den Beschäftigten nicht nur Applaus spenden, sondern dass sie in der Praxis für attraktive und zukunftsfähige Konditionen sorgen.“
Die 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland bekommen ab dem nächsten Jahr mehr Lohn. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks einigte sich mit der IG BAU am frühen Freitagmorgen in Frankfurt (Main) nach 18-stündigen Verhandlungen auf einen neuen Lohntarifvertrag. Er tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt zwei Jahre. Die Lohnerhöhung in Lohngruppe 1 erfolgt in diesem Zeitraum in zwei Stufen i.H.v. 2,62 und 2,04 Prozent im Tarifgebiet West und 2,35 und 4,02 Prozent im Tarifgebiet Ost.
Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten ab der zweiten Stufe damit 10 Euro je Stunde und damit 1,50 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Die Beschäftigten in Ostdeutschland erhalten mit der zweiten Stufe 9,05 Euro pro Stunde.
So die Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.
Die IGBAU meldet:
Gebäudereiniger knacken10-Euro-Lohnmarke
Die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erhalten ab kommenden Jahr mehr Geld. Nach mehr als 18 Stunden intensiver Verhandlungen einigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am frühen Freitagmorgen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf ein Ergebnis. „Wir haben endlich die zehn Euro pro Stunde erreicht und damit einen wirklich wichtigen Durchbruch erzielt“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux.
Quelle: igbau.de
Der bestehende Tarifvertrag im Gebäudereiniger Handwerk läuft Ende des Jahres aus. In der Zwischenzeit gab es drei Verhandlungsrunden. Zu einem Ergebnis kam man dabei noch nicht.
Der Arbeitgeberverband meldet:
Gebäudereiniger bekennen sich zum tariflichen Mindestlohn
Die Arbeitgeber des Gebäudereiniger-Handwerks haben ein abschlussfähiges Angebot für die 600.000 Beschäftigten der Branche vorgelegt. Die Arbeitgeber boten 3 Prozent für eine Laufzeit von 2 Jahren an. Der aktuell gültige Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2015 aus. „Wir wollen die Verhandlungen zügig zur Einigung bringen. Wir sind gerne bereit, über eine Tariferhöhung zu reden, die zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung passt“, sagte der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Thomas Conrady, am Donnerstag (10. 9. 2015) nach der dritten Verhandlungsrunde in Berlin.
Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de
Das Bundeskabinett hat am 18.09.2013 auf seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen den neuen Mindestlohntarifvertrag in der Gebäudereinigung für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bundesregierung ist damit der eindeutigen 6:0 Empfehlung des Tarifausschusses im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefolgt, der bereits am 16.09.2013 beraten hatte. Die formelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Tagen.
Quelle: www.gebaeudereiniger.de
Das heißt, für etwa 920.000 Gebäudereiniger in Deutschland gilt ab 1. Januar 2014 ein Mindestlohn von 9,31 pro Stunde im Westen und 7,96 Euro im Osten. Auch die Lohngruppe 6 (Glasreinigung) ist ohne Einschränkung allgemeinverbindlich erklärt worden.
Ab 1. Januar 2015 gilt in Ostdeutschland 8,21 Euro und in Westdeutschland 9,55 Euro als Mindestlohn.
Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.
Das Entsendegesetz für Gebäudereiniger trat am 01. Juli 2007 in Kraft. Meine persönlichen Erkenntnisse sind ernüchternd, denn das Entsendegesetz für das Gebäudereiniger-Handwerk, hat meine persönlichen Erwartungen in keinster Weise erfüllt.
Es gibt immer noch viel zu viele schwarze Schafe in unserer Branche. Die halten sich nicht an einen Tarifvertrag und somit auch nicht an das Entsendegesetz, sprich dem Mindestlohn. Es wird überall getrickst, Mitarbeiter um ihren Lohn betrogen und Kunden die heile Dienstleistungswelt vorgegaukelt.
Steigt der Tariflohn, wird einfach die Schlagzahl für die Mitarbeiter erhöht. Es werden Versetzungen vorgenommen und die Reviere vergrößert. Nach einer Erhöhung des Tariflohnes kann manch ein Mitarbeiter froh sein, wenn er mindestens das gleiche Geld, wie vor der Erhöhung verdient. Meistens bleibt es jedoch beim gleichen Geld, bei viel mehr Arbeit.
So meine Erkenntnis im Bereich der Abwicklung und den Erfahrungen aus Gesprächen mit Kunden, Unternehmensberater, Branchenkollegen und Reinigungskräften.
20.06.2013 – Nach 14 Stunden und fünf Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks, den Lohn für die rund 590.000 gewerblich Beschäftigten der Branche im Westen in zwei Stufen um 3,44 und 2,58 Prozent zu erhöhen. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf 85,5 und 86 Prozent des West-Lohns angehoben.
Nach zwei Nullmonaten beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 damit dann im Westen 9,31 Euro ab 1. Januar 2014 und 9,55 Euro ab 1. Januar 2015, in Ostdeutschland 7,96 Euro bzw. 8,21 Euro. Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.
„Wir sind mit unserem Angebot an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit für unsere Betriebe gegangen, haben uns aber letztendlich auf einen gerade noch akzeptablen Abschluss einigen können. Dieser gibt unseren Mitgliedern wie den Kunden Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre. Gleichzeitig konnten wir unserem erklärten Ziel einer weiteren Angleichung der Ost- an die Westlöhne ein gutes Stück näher kommen.“ so der Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes, Thomas Conrady.